Lohn für viel Arbeit Berufungsurkunden übergeben: Diese neun Sportvereine in Dessau-Roßlau sind nun Landesleistungsstützpunkte
In Dessau-Roßlau werden Sporttalente weiter mit Mitteln des Landes gefördert.

DESSAU-ROSSLAU/MZ. - Insgesamt 197 Landesleistungsstützpunkte (LSTP) sind durch den Landessportbund Sachsen-Anhalt für den Förderzeitraum 2025 und 2026 berufen worden. Neun von ihnen befinden sich auf dem Stadtgebiet von Dessau-Roßlau.
Torsten Ceglarek übergab in seiner Funktion als Vorsitzender des Stadtsportbundes (SSB) Dessau-Roßlau am Dienstag dieser Woche den Vertretern der jeweiligen Vereine aus der Elbe-Mulde-Doppelstadt die Berufungsurkunden für den genannten Förderzeitraum. Er dankte dabei den Anwesenden für die herausragende Kinder- und Jugendarbeit. Im Anschluss an die Übergabe der Urkunden folgte eine rege Diskussion der Vereinsvertreter zu den Herausforderungen im Sport der Gegenwart und in der Zukunft.
Landesleistungsstützpunkte der Stadt Dessau-Roßlau für die Jahre 2025/26 sind: Germania 08 Roßlau und SV Dessau 05 (beide Fußball), Erazo Taekwondo Germany (Taekwondo), 1. Dessauer Judo-Club (Judo), 1. LAC Dessau (Leichtathletik), Bewegungskombinat (Volleyball), Polizeisportverein 90 Dessau-Anhalt (Floorball und Schwimmen) sowie die TSG Aufbau Union (Speedskating).
Um Landesleistungsstützpunkt zu werden, müssen die Vereine einen Kriterienkatalog erfüllen. Es gilt, für die perspektivreichsten Talente bestmögliche Trainings- und Umfeldbedingungen für die Entwicklung sowie die Vorbereitung für möglichst internationale Höchstleistungen zu schaffen. Die Stützpunkte sind Teil der Förderstruktur des Leistungssports in Sachsen-Anhalt.
Für die Jahre 2025 bis 2028 wurden insgesamt 26 Landesleistungszentren (LLZ – bisher 19) und für die Jahre 2025 bis 2026 197 Landesleistungsstützpunkte (bisher 180) berufen. Die Berufung erfolgt wie im Leistungssportkonzept des LSB Sachsen-Anhalt festgeschrieben, für vier (LLZ) beziehungsweise für zwei Jahre (LSTP) und beinhaltet eine entsprechende Förderung der Vereine. Diese sind in der Ausführungsverordnung zum Sportfördergesetz geregelt.