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Dreitägiger Einsatz in Privatwald Bäume in Schonzeit gefällt? Kleinkühnauer verärgert über Arbeiten am Friedhof

26.04.2021, 12:30
Darf das jetzt sein? Leser haben Baumfällarbeiten im Kleinkühnauer Wald gegenüber dem Zentralfriedhof beobachtet.
Darf das jetzt sein? Leser haben Baumfällarbeiten im Kleinkühnauer Wald gegenüber dem Zentralfriedhof beobachtet. Foto: Thomas Ruttke

Dessau - Was hat sich die Stadt denn da wieder geleistet? Der Anrufer klang unüberhörbar verärgert: „Wir haben Ende April. Und nun werden seit drei Tagen am Zentralfriedhof mit großen Gerätschaften Bäume gefällt!?“

Eckhard Lohmann aus Kleinkühnau weiß, was das Bundesnaturschutzgesetz einheitlich vorgibt: Fäll- und Schnittverbote zwischen 1. März und 30. September. Schutzzeit für wildlebende Tiere und Pflanzen und deren Lebensraum. Punktum.

Ein Großteil der Zugvögel ist zurückgekehrt und beginnt mit Balzerei und Nestbau. Lohmann hat nach eigener Aussage bereits den seltenen Wiedehopf und Schwarzspecht im Kleinkühnau beobachtet. Die privaten Kleingärtner und Gartenbesitzer der Stadt hatten Fällarbeiten und Gehölzschnitte bis 28. Februar abzuschließen. „Ich muss in der Brutzeit den Hund an der Leine durch den Wald führen. Und wer macht jetzt wieder sein Extrading?“

Die erste MZ-Nachfrage geht in Richtung Eigenbetrieb Stadtpflege mit den Sachgebieten Friedhofswesen und Grünflächenmanagement. Doch bei der besagten Waldfläche vor dem Haupteingang zum Zentralfriedhof handelt es sich nicht um eine kommunale Fläche. „Auf dem Grundstück seht ein so genannter Privatwald“, informierte Stadtsprecher Carsten Sauer. In den Kiefernbeständen waren Bäume teilweise abgestorben und abgebrochen. Anderen stand gleiches bevor.

Untere Forstbehörde in Dessau-Roßlau hat Entfernung von Totholz gefordert

Die untere Forstbehörde, in der Stadtverwaltung Dessau-Roßlau angesiedelt im Tiefbauamt, hat den Waldbesitzer aufgefordert, gefährdete Bäume zu entnehmen und Totholz zu beräumen. Zur Gefahrenabwehr auf zugänglichen Waldwegen.

Auch das Umweltamt war in die Prüfung eingebunden. Eine kleinere Teilfläche gehörte nämlich doch ins kommunale Eigentum. Nach dem dreitägigen Einsatz im Privatwald folgte am Donnerstag auch noch das kleine Stück Stadtwald. „Somit ist alles in einem Ritt erledigt“, so Sauer.

Sowohl das Bundesnaturschutzgesetz als auch das Landeswaldgesetz Sachsen-Anhalts erlauben die Arbeiten in Wäldern ohne extra Genehmigung. So sieht das Landeswaldgesetz Sachsen-Anhalts die Bewirtschaftung des Waldes auf Grundlage von wissenschaftlich gesicherten Erkenntnissen und bewährten praktischen Regeln zur Baumpflege ausdrücklich vor. Fällungen gehören dazu. Im Wald also ist auch während der Schonzeit erlaubt, was im Garten verboten ist.

Unter bestimmten Umständen aber erlaubt das Bundesnaturschutzgesetz auch in Gärten Baumfällungen, es gelten jedoch regional unterschiedliche Regelungen. Wer im Garten die Säge an den Stamm setzt, sollte sich vorher im Umweltamt informieren. Vor allem, wenn die Bäume Brut- und Nistplätze geschützter Arten beherbergen, ist das Fällen der Bäume nur mit Ausnahmegenehmigung der zuständigen Naturschutzbehörde zulässig.