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Rotes Doppelblitzen irritiert Rotes Doppelblitzen an B100 in Bitterfeld irritiert: Leuchtwerbung an Spielothek ohne Genehmigung

Von Frank Czerwonn 25.01.2019, 14:15
Für zwei Sekundenbruchteile hintereinander blitzte das Werbeschild komplett rot auf.
Für zwei Sekundenbruchteile hintereinander blitzte das Werbeschild komplett rot auf. André Kehrer

Bitterfeld - Die umstrittene Leuchtwerbung an der Spielothek in der Bitterfelder Bismarckstraße/B100 gegenüber von Kaufland ist ohne Baugenehmigung angebracht worden. Das teilt der Landkreis als zuständige Bauordnungsbehörde mit.

Im vergangenen Jahr ist an dem Haus eine Werbetafel mit dem Schriftzug „Spielhalle open“ angebracht worden, die alle paar Sekunden zweimal kurz hintereinander knallrot aufblitzt. Dies sorgt bei Autofahrern für Irritierungen. Zudem gibt es die Beschwerde einer Hausbewohnerin, die sich durch die Werbung massiv gestört fühlt.

„Es blinkt ständig in ihr Zimmer, auch nachts“, schilderte Werner Rauball (Kommunal.Sozial) im Stadtrat. Das sei nicht akzeptabel. Auch Ortsbürgermeister Joachim Gülland (Linke) forderte eine Klärung - selbst wenn die Tafel rechtmäßig angebracht sei. „Denn die Störung bleibt ja bestehen. Vielleicht könnte das über eine Schiedsstelle geklärt werden.“

Erste Recherchen hätten ergeben, dass für die Leuchtreklame keine Baugenehmigung vorliegt

Bereits im Juli hatte die Stadtverwaltung an den Landkreis die Anfrage nach der Rechtmäßigkeit des roten Blitzes gestellt und im Januar 2019 nachgehakt. „Die Stadt hat uns informiert, dass an der Spielothek Werbung angebracht wurde, die offensichtlich der Baugenehmigungspflicht unterliegt“, bestätigt Landkreissprecher Udo Pawelczyk. Erste Recherchen hätten ergeben, dass dafür keine Baugenehmigung vorliegt.

Der Landkreis habe den Eigentümer und Inhaber der Spielothek schriftlich aufgefordert, rechtmäßige Zustände herzustellen. „Das kann die Beseitigung der Werbeanlage oder eine nachträgliche Beantragung sein.“

Der Eigentümer habe nun bis Ende Februar die Möglichkeit, sich dazu zu äußern. Zudem behalte sich der Landkreis die Einleitung eines Bußgeldverfahrens vor. (mz)