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Ortsschilder Altkreis Bitterfeld Ortsschilder Altkreis Bitterfeld: Schilderwechsel im ganz großen Stil

Von Frank Czerwonn 03.12.2017, 08:00
Der Zusatz „Stadt Bitterfeld-Wolfen“ muss von den Ortsschildern verschwinden, dafür wird der Landkreis dort auftauchen.
Der Zusatz „Stadt Bitterfeld-Wolfen“ muss von den Ortsschildern verschwinden, dafür wird der Landkreis dort auftauchen. André Kehrer

Raguhn/Sandersdorf - Dem Altkreis Bitterfeld steht ein Schilderwechsel im großen Stil bevor. Denn mit dem Erlass des Verkehrsministerium über die Ortseingangsschilder (die MZ berichtete) sind viele Tafeln nicht mehr rechtskonform.

Ortseingangsschilder dürfen nur noch zwei Namenszeilen führen

Künftig dürfen darauf nur noch zwei Namenszeilen stehen. Dreizeilige Aufschriften wie „Wolfen, Stadt Bitterfeld-Wolfen, Landkreis Anhalt-Bitterfeld“ sind nicht mehr zulässig. Leidtragende werden die Gesamtstädte oder Verbandsgemeinden wie Sandersdorf-Brehna, Raguhn-Jeßnitz oder Muldestausee. Sie werden gestrichen. Die Reaktionen darauf sind im Altkreis gespalten.

Entscheidung wurde vor drei Jahren im Innenministerium gefällt

Auslöser für die Schilder-Revolution ist die Entscheidung des Innenministeriums von vor drei Jahren, dass Ortsteile, die vor der Gebietsreform Städte waren, den Zusatz Stadt tragen dürfen.

Diese Chance haben beispielsweise Bitterfeld, Wolfen, Brehna, Raguhn und Jeßnitz genutzt. Viele Orte wollen dies auch auf den Eingangsschildern stehen haben - was zu den meist dreiteiligen Beschriftungen führte.

Der Landkreis muss auf den Ortsschildern stehen

Allerdings gibt es sogar Varianten wie „Thalheim, Stadt Bitterfeld-Wolfen“ - die es auch bisher nicht geben durfte. „Denn der Landkreis muss draufstehen“, sagt Andreas Tempelhof von der Pressestelle des Verkehrsministeriums.

Mit dem neuen Erlass ändern sich jedoch nicht nur die Schilder jener Orte, die sich Stadt nennen dürfen, sondern letztlich alle. Denn darin heißt es: „Werden Ortstafeln ausgetauscht, sind Neubeschriftungen - unabhängig von beantragten Änderungen in der Bezeichnung der Ortsteile und der Mitgliedsgemeinden - nur zweistufig auszuführen.“

Bürgermeister Bernd Marbach: „Nun wissen wir endlich, wie die Schilder aussehen dürfen und werden die Beschlüsse des Rats umsetzen“

Der Bürgermeister von Raguhn-Jeßnitz, Bernd Marbach, hat auf diese Entscheidung gewartet. Immerhin hatte der Stadtrat beschlossen, dass „Stadt Raguhn“ und „Stadt Jeßnitz“ auf die Ortsschilder soll. „Nun wissen wir endlich, wie die Schilder aussehen dürfen und werden die Beschlüsse des Rats umsetzen“, so Marbach, der die Anträge bei der Straßenverkehrsbehörde des Landkreises gestellt hat.

Das der Name der Stadt Raguhn-Jeßnitz verschwindet, sieht er nicht als Problem. „Dazu gab es in den Debatten bei uns keine Bedenken.“

Andy Grabner, Bürgermeister von Sandersdorf-Brehna,  ist verärgert

Sein Amtskollege von Sandersdorf-Brehna, Andy Grabner (CDU), wertet das ganz anders. Er ist verärgert. „Der Erlass über die Neuregelung ist kontraproduktiv zu den jahrelangen Bestrebungen, alle Ortsteile zusammenzuführen“, so Grabner.

Nach fast neun Jahren des Zusammenschlusses entwickele sich ein echtes „Wir-Gefühl“, die Ortschaften würden vom Austausch miteinander profitieren. Diese Novellierung würde einen großen Rückschritt bedeuten.“ Grabner hofft, dass dies im Innenministerium noch einmal überdacht wird.

Autofahrer sollen die Schrift auf den Schildern mit einem kurzen Seitenblick erfassen können

Dazu sagt Tempelhof: „Hier geht Verkehrssicherheit vor Identität.“ Autofahrer sollen die Schrift auf den Schildern mit einem kurzen Seitenblick komplett erfassen können. Doch warum lässt man dann nicht den Landkreis weg? „Weil die Zugehörigkeit jeder Ortschaft zu einem Verwaltungsbezirk, also Kreis, eindeutig zu erkennen sein muss.“

Auch im Rathaus von Bitterfeld-Wolfen beschäftigt man sich mit den Folgen des Erlasses. Eine Stellungnahme zum Verschwinden des Namens der gemeinsamen Stadt von den Ortsschildern gibt es aber noch nicht.

Werden beschädigte Schilder ausgetauscht, muss die neue Regelung angewendet werden

Doch wie schnell müssen die gelben Schildern gewechselt werden und wer bezahlt das? „Werden Schilder ersetzt, weil sie beschädigt sind oder gestohlen wurden, muss die neue Regelung angewendet werden“, betont Tempelhof. Doch es geht auch schneller. Ortsteile mit dem Zusatz Stadt könnten das sofort einfordern.

„Sie beantragen bei der Straßenverkehrsbehörde ihrer Kommune, dass das Schild ausgetauscht wird, diese gibt den Auftrag an den Landkreis.“ Wer bezahlt, hängt vom Standort ab: An Kreisstraßen wird der Landkreis zur Kasse gebeten, bei Landesstraßen das Land, an Bundesstraßen der Bund.

Nur bei kommunalen Straßen sind die Städte und Gemeinden in der Pflicht. Doch dürfen intakte Schilder auch einfach neu überklebt werden. (mz)