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Corona-Maßnahmen Notbremse greift nicht mehr - Was ab Mittwoch in Anhalt-Bitterfeld wieder erlaubt ist

Der Landkreis hebt bundesweit geltende Einschränkungen auf.

Von Ulf Rostalsky 18.05.2021, 09:40
Ein kühles Blondes im Biergarten: Was vor Corona möglich war, gilt jetzt nur bedingt. Denn treffen dürfen sich nur Personen aus zwei Hausständen.
Ein kühles Blondes im Biergarten: Was vor Corona möglich war, gilt jetzt nur bedingt. Denn treffen dürfen sich nur Personen aus zwei Hausständen. (Foto: Michael Maul)

Bitterfeld - Anhalt-Bitterfeld ist auf dem Weg zurück zu mehr Normalität. „Ab Mittwoch, den 19. Mai, gelten die Einschränkungen des Infektionsschutzgesetzes nicht mehr“, bestätigte Landkreissprecher Udo Pawelczyk am Montag.

Fünf Werktage in Folge hatte der Sieben-Tage-Inzidenzwert unter 100 gelegen. Am Montag wurde er vom Robert-Koch-Institut mit 54,3 angegeben. Damit ist klar: Die Bundes-Notbremse zieht nach mehr als drei Wochen in Anhalt-Bitterfeld nicht mehr.

Gastwirte dürfen wieder Gäste empfangen

Die nächtliche Ausgangssperre ist vom Tisch. Auch Kontaktbeschränkungen werden gelockert. Treffen von Angehörigen eines Hausstands mit maximal fünf eines weiteren Hausstands sind wieder möglich. Kinder bis 14 Jahre werden nicht mehr mitgezählt. Doch die Erleichterungen sind nur eine Seite. Wegen der Corona-Pandemie und des aktuellen Infektionsgeschehens wird es auch künftig Einschränkungen geben.

Das trifft zum Beispiel auf die Gastronomie zu. Erstmals seit Anfang November dürfen Gastwirte wieder Gäste empfangen: allerdings nur im Freien, bei Vorliegen eines negativen Corona-Tests, mit Aufenthaltsnachweis und bei Umsetzung eines Hygienekonzepts. Ähnlich sieht es für Anbieter von Ferienwohnungen und -häusern sowie Betreibern von Campingplätzen aus.

Baumärkte dürfen ab Mittwoch wieder öffnen

Zwar ist in der nun in Anhalt-Bitterfeld wieder geltenden 12. Corona-Eindämmungsverordnung von einem Verbot touristischer Angebote die Rede. Auf MZ-Nachfrage bestätigte die Pressestelle des Sozialministeriums in Magdeburg jedoch, dass Ferienwohnungen und Co. benutzt werden können. Vorausgesetzt, die Versorgung kann eigenständig erfolgen und die Benutzung erfolgt durch Personen aus einem, maximal jedoch zwei Hausständen.

Erleichterungen stehen auch im Handel an. Kreissprecher Pawelczyk erklärte, dass ab Mittwoch zum Beispiel Baumärkte wieder öffnen dürfen. Allerdings müssen die auf die anhand der Verkaufsfläche berechnete maximal mögliche Zahl an Besuchern achten. Die zuletzt geltende Testpflicht entfällt. Das gilt auch für Einzelhandelsgeschäfte. Anders als in Baumärkten müssen Besucher hier jedoch im Vorfeld einen Termin vereinbaren.

Friseurbesuch wieder ohne vorherigen Corona-Test möglich

Erleichtert wird zudem der Zugang zu Friseuren und anderen körpernahen Dienstleistungsbereichen. Auch hier entfällt die seit drei Wochen zwingend vorgeschriebene Testpflicht. Die Dienstleister müssen allerdings ein schon in der Vergangenheit bestehendes strenges Hygienekonzept samt Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung umsetzen. Notwendig ist außerdem eine vorherige Terminvereinbarung, die laut Eindämmungsverordnung des Landes ausschließlich online oder fernmündlich zu erfolgen hat.

Gemeinsamer Sport im Freien ist unter Auflagen wieder erlaubt.
Gemeinsamer Sport im Freien ist unter Auflagen wieder erlaubt.
(Foto: Kehrer)

In Vereinen aktive Sportler haben die Möglichkeit, im Freien zu trainieren. Anders als bisher wird die Zahl der Teilnehmer auf maximal 25 inklusive des Trainers erhöht. Dieser muss einen negativen Corona-Test besitzen und beim Training eine Anwesenheitsliste führen.