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Langes Warten auf die Bewilligung

Von Silke Ungefroren 19.12.2006, 17:39

Bitterfeld/MZ. - Die Geschäftsführerin der Arbeitsgemeinschaft SGB II Landkreis Bitterfeld (Arge), Bärbel Wohmann, sowie die Sachbearbeiterin aus der Leistungsabteilung Mandy Pohle stellten sich mehr als zwei Stunden lang den Leserfragen.

Nach wie vor ein großes Problem ist, wie von mehreren Anrufern kritisiert wurde, die lange Wartezeit bei der Bewilligung von Alg II-Anträgen. Trotz rechtzeitiger Abgabe aller erforderlichen Unterlagen kommt der Bescheid in vielen Fällen nicht pünktlich zum Bezugsbeginn. Das heißt für die Betroffenen, dass sie auch ihr Geld nicht pünktlich zum Monatsbeginn überwiesen bekommen.

"Das ist momentan unser größtes Problem", bedauert Bärbel Wohmann. "Leider sind wir noch immer nicht in der Lage, alle Anträge in der erforderlichen Zeit abzuarbeiten." Bei monatlich rund 2 000 Posteingängen allein zur Leistungsberechnung reichten die Kapazitäten dafür nicht aus. Das rühre vor allem daher, dass bei jeder Veränderung - egal ob durch neue Voraussetzungen beim Kunden oder bei gesetzlichen Grundlagen - eine erneute Bearbeitung erfolgen muss. In vielen Fällen, beispielsweise wenn das Einkommen einer Bedarfsgemeinschaft regelmäßig wechselt oder Sonderzuwendungen anfallen, ergebe sich sogar monatlich eine neue Berechnung.

"Das soll keine Entschuldigung sein", bittet die Arge-Chefin um Verständnis. "Wir arbeiten an der Lösung des Problems, konnten jetzt auch einige neue Mitarbeiter einstellen, müssen aber noch immer um Geduld bitten." Wer die Bewilligung des Antrages nicht zeitnah bekommt, könne sich aber in der Eingangszone der Arge melden, damit als Übergangslösung eine Barauszahlung erfolgen kann.

Allein bei den Kosten der Unterkunft (KdU) trat zum 1. Juli dieses Jahres die dritte Änderung seit Einführung von Hartz IV in Kraft. In der neuen Handlungsempfehlung des Landkreises wurden die Richtgrößen verändert, was wiederum neue Berechnungen bedeutet.

Demnach stehen jetzt für eine allein im Haushalt lebende Person 292,05 Euro zu Buche, die von der Arge übernommen werden. Richtwert für die Wohnungsgröße sind hier 45 Quadratmeter. "Doch dieser Wert ist zweitrangig", so Mandy Pohle. "Wichtiger sind die Kosten."

So werden für einen Zwei-Personen-Haushalt von der Arge 389,40 Euro KdU übernommen (60 Quadratmeter), für drei Personen 454,30 Euro (70 Quadratmeter) und für vier Personen 519,20 Euro (80 Quadratmeter). Wer nach dieser neuen Berechnungsgrundlage über den Werten liegt, bekommt von der Arge einen Anhörungsbogen, den er ausgefüllt zurückschicken muss. Danach wird entschieden, wie weiter verfahren wird.

"Nicht immer ist ein Umzug erforderlich, wenn die Kosten höher sind als die Richtgröße", erklärt Mandy Pohle. Beispielsweise dann nicht, wenn der Alg II-Empfänger geringe Überschreitungen selbst tragen kann oder ein Wohnungswechsel aus anderen Gründen nicht möglich oder zumutbar ist.

Einige konkrete Fragen, für die Akteneinsicht notwendig ist, werden unsere zwei Gesprächspartner im Nachhinein persönlich beantworten. Fragen von allgemeinem Interesse sind im Beitrag unten zusammengefasst.