"Katwarn" bei Großbrand "Katwarn" bei Großbrand: Warum ging die Warnung erst 18.39 Uhr raus?

Bitterfeld - Wer das Katastrophenwarnprogramm „Katwarn“ auf seinem internetfähigen Mobiltelefon installiert hat, erhielt am Dienstag den Hinweis über den Großbrand bei „Fehr“ in Wolfen. Nach Angaben des Landkreises Anhalt-Bitterfeld waren das 6 934 Nutzer. Hinzu kamen 445 Personen, die den Dienst per SMS abonniert haben, also eine Kurznachricht erhielten.
Die Warnungen gingen über diese Wege an die Menschen in ganz Sandersdorf-Brehna und Bitterfeld-Wolfen. „Nach Rücksprache mit der vor Ort tätigen Einsatzleitung wurde entschieden, Katwarn auszulösen“, erklärt Landkreissprecher Udo Pawelczyk auf MZ-Anfrage. Zuvor sei die Gefahrenlage abgeschätzt worden.
Keine konkrete Antwort
Doch warum dauerte es nach dem Ausbruch des Brandes mehr als eineinhalb Stunden, bis per „Katwarn“ über den Brand informiert wurde? Der Landkreis gibt darauf keine konkrete Antwort: „Nach Vorlage entsprechender Informationen in der Leitstelle seitens der vor Ort tätigen Einsatzleitung wurde in Abstimmung mit dem Landrat sofort Katwarn ausgelöst.“ Da sich der Brand im Stadtgebiet von Bitterfeld-Wolfen ereignete, sei die Kommune für die Gefahrenabwehr zuständig, „und hat dementsprechend alle erforderlichen Maßnahmen in die Wege zu leiten“, setzt Pawelczyk fort.
Mehr als eine Stunde zuvor hatte da bereits Oberbürgermeister Armin Schenk (CDU) bei der MZ angerufen, um Sicherheitsvorkehrungen zu kommunizieren. Er gab dabei den Hinweis, dass die Bevölkerung wegen der Rauchentwicklung Fenster und Türen geschlossen halten soll.
Bestimmte Personen entscheiden
Laut dem Landkreis entscheiden der Landrat, dessen Stellvertreter, der Leiter des Katastrophenamtes oder dessen Stellvertreter über den Einsatz von Katwarn. Sollten alle vier nicht erreichbar sein, kämen weitere Personen in Betracht. „Dies sollte jedoch den Ausnahmefall darstellen“, so Pawelczyk.
Bei der Havarie beim Recycling-Betrieb „Cronimet“ im Juli blieb „Katwarn“ stumm. Damals hieß es, dass nach kurzer Zeit „eine erhebliche Gefahr ausgeschlossen werden“ konnte. Der Einsatz des Warnsystems wäre unverhältnismäßig gewesen. (mz/stsc)
