Hochwasser 2002 Hochwasser 2002: Raguhn-Jeßnitz muss Fördermittel zurück zahlen
raguhn-jessnitz/MZ - Raguhn-Jeßnitz hat die Vergangenheit eingeholt: Rund 94.000 Euro musste die Stadt nun noch an Flutfördermittel n zurück zahlen, die sie nach dem Hochwasser 2002 bekommen hatte. Das hat das Landesverwaltungsamt in Halle auf Anfrage bestätigt. Hintergrund ist eine Fördermittel-Affäre, die in den damals eigenständigen Städten Raguhn und Jeßnitz und auch nach der Fusion für großen Wirbel gesorgt hatte. Rund 9,3 Millionen Euro hatten die Kommunen insgesamt für die Beseitigung von Hochwasserschäden von 2002 bekommen.
Das Hochwasser 2002 hatte die Kommunen Raguhn und Jeßnitz heftig erwischt. Um die Schäden zu beseitigen, zahlte das Landesverwaltungsamt an Raguhn rund 4,5 Millionen Euro und an Jeßnitz rund 4,8 Millionen Euro.
Die später erhobenen Rückforderungen belasteten auch die Gespräche zwischen den Raguhner und Jeßnitzern über eine bevorstehende Fusion.
Doch wegen Unregelmäßigkeiten in der Abrechnung von Baumaßnahmen widerrief das Landesverwaltungsamt einen Teil der Zuwendungen: Von Raguhn forderte es 1,3 Millionen Euro, von Jeßnitz rund 450 000 Euro zurück. Die Behörde hatte „Verstöße gegen Vergabebestimmungen“ festgestellt, es seien zudem Maßnahmen abgerechnet worden, die gar nicht förderfähig waren und weitere Mittel hinzugekommen, die den Bedarf insgesamt reduziert hätten, erklärt Sprecherin Denise Vopel. Welche weiteren Mittel das waren und worin genau die Verstöße gegen Vergaberecht bestanden, wurde gestern auf Nachfrage nicht erklärt.
Ab 2010 - dann als gemeinsame Stadt Raguhn-Jeßnitz - trug die Kommune die Schulden ab. Dass nun noch immer eine Restsumme von rund 94.000 Euro gefordert wurden, sei Ergebnis eines Rechtsstreits vor dem Verwaltungsgericht, erklärt Bürgermeister Eberhard Berger (CDU), der das Thema am liebsten abhaken will. Kommt es doch auch zu einem Zeitpunkt, an dem die Finanzlage nicht gerade rosig ist und die Stadt weiterhin mit ihrem Haushalt kämpft. Die Stadt jedenfalls hatte vor dem Verwaltungsgericht gegen die Rückforderungssumme für den damaligen Jeßnitzer Bereich geklagt, erklärt Berger. Die Stadt bekam in Teilen Recht, doch das Landesverwaltungsamt legte gegen das Urteil beim Oberverwaltungsgericht (OVG) in Magdeburg Berufung ein. Um insgesamt rund 450.000 Euro Fördermittel ging es, die erstattet werden sollten, bestätigt OVG-Sprecherin Claudia Blaurock. Die Berufung ist nun im Februar zugelassen worden, aber nur in Teilen. „Das Gericht hat entschieden, dass nur die Erstattung eines Teilbetrags von rund 94.000 Euro zugelassen wird.“ Das heißt: Das Landesverwaltungsamt hatte tatsächlich zu viel zurück gefordert.
"Damit ist das Thema vom Tisch"
Die Rückforderungssumme ist nun seit vergangener Woche bezahlt, teilt das Landesverwaltungsamt mit. „Damit ist das Thema dann aber endgültig vom Tisch und das ist gut so“, so Berger.
Verantwortliche wurden in der Flutfördermittel-Affäre nie gefunden. Der Leiter der Verwaltungsgemeinschaft Raguhn hatte 2008 erklärt, das im Bauamt Fehler bei Ausschreibungen und Verwendungsnachweisen bei Bauarbeiten an Straßen, Plätzen und öffentlichen Anlagen gemacht worden seien. Man habe deshalb das Landesverwaltungsamt informiert, schnell kamen danach Rückforderungen auf Raguhn und Jeßnitz zu.
2009 hatte Raguhn wegen des Verdachts auf Subventionsbetrug, Untreue zum Schaden der Stadt und versuchter Strafvereitelung Anzeige gegen Unbekannt erstattet. Ein Altjeßnitzer Gemeinderatsmitglied zeigte den Leiter der Verwaltungsgemeinschaft Raguhn bei der Staatsanwaltschaft an. Eine strafrechtliche Relevanz im Zusammenhang mit der Verwendung von Hochwasser-Fördergeld lag nicht vor. „Es wurde nie geklärt, ob und wer für diese Sache regresspflichtig oder -fähig ist“, erklärt auch Berger.