Frauengesundheit „Dieser Paragraf muss weg“: Wolfener Frauenärztin hofft auf Ende für Abtreibungs-Werbeverbot
Sie darf die Eingriffe durchführen, aber nicht darüber informieren - noch nicht. Was würde sich mit der Abschaffung des Paragrafen 219a ändern?
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Bitterfeld/Wolfen/MZ - Schwangerschaftsabbrüche sind ein sensibles Thema und polarisieren, wie die aktuelle Debatte um die Abschaffung des Paragrafen 219a zeigt. In diesem heißt es, dass Menschen, die Schwangerschaftsabbrüche anbieten oder Informationen dazu veröffentlichen, mit einer Freiheitsstrafe von „bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft“ werden. Bislang machen sich Ärzte demnach strafbar, wenn sie öffentlich über Abtreibung informieren.