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Frauengesundheit „Dieser Paragraf muss weg“: Wolfener Frauenärztin hofft auf Ende für Abtreibungs-Werbeverbot

Sie darf die Eingriffe durchführen, aber nicht darüber informieren - noch nicht. Was würde sich mit der Abschaffung des Paragrafen 219a ändern?

Von Robert Martin 24.05.2022, 08:00
Die Wolfener Gynäkologin Irina Pfeifer (l.) blickt mit Zuversicht auf die wahrscheinlich bevorstehende Streichung des Paragrafen 219a.
Die Wolfener Gynäkologin Irina Pfeifer (l.) blickt mit Zuversicht auf die wahrscheinlich bevorstehende Streichung des Paragrafen 219a. (Foto: André Kehrer)

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Bitterfeld/Wolfen/MZ - Schwangerschaftsabbrüche sind ein sensibles Thema und polarisieren, wie die aktuelle Debatte um die Abschaffung des Paragrafen 219a zeigt. In diesem heißt es, dass Menschen, die Schwangerschaftsabbrüche anbieten oder Informationen dazu veröffentlichen, mit einer Freiheitsstrafe von „bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft“ werden. Bislang machen sich Ärzte demnach strafbar, wenn sie öffentlich über Abtreibung informieren.