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Brandschutz in Bitterfeld Brandschutz in Bitterfeld: Rauchmelder sind jetzt Pflicht in jeder Wohnung

Von stefan schröter 14.01.2016, 13:47
Feuerwehreinsatz in Greppin: Kameraden waren im November ausgerückt, nachdem in einer Wohnung Essen angebrannt war. Bewohner des Hauses hatten den Brandgeruch bemerkt. Auch ein Brandmelder schlug hörbar Alarm.
Feuerwehreinsatz in Greppin: Kameraden waren im November ausgerückt, nachdem in einer Wohnung Essen angebrannt war. Bewohner des Hauses hatten den Brandgeruch bemerkt. Auch ein Brandmelder schlug hörbar Alarm. archiv/maul Lizenz

Bitterfeld - Ein Piepen schreckt Bewohner in der Emil-Obst-Straße in Bitterfeld auf. Besorgt alarmieren sie die Feuerwehr, die daraufhin in einer verrauchten Nachbarwohnung eine vergessene Pfanne und einen angeschalteten Herd vorfindet. Wie sich herausstellte, hatte eine Frau ihr Essen vergessen, als sie nach draußen ging. Zum Glück sprang bei dem Vorfall im Dezember der Rauchmelder an, der möglicherweise Schlimmeres verhinderte. Kein Einzelfall, wie die Feuerwehr von Bitterfeld-Wolfen im Internet auflistet.

Rauchmelder können Leben retten. Wohl deswegen sind die kleinen Geräte seit Anfang 2016 in Wohnungen und Häusern im Land Pflicht. „Wenn es piept, habe ich noch vier Minuten Zeit, meine Familie in Sicherheit bringen. Das zeigt die Erfahrung“, weißt Feuerwehr-Frau Claudia Elze, die bei der Stadt Bitterfeld-Wolfen für den Brandschutz-Bereich arbeitet. Damit verdeutlicht sie die Bedeutung der kleinen Geräte.

Elze rät, im Ernstfall nicht nach dem Brandherd zu suchen, sondern sich selbst und andere in Sicherheit zu bringen und die Feuerwehr zu rufen. „Es ist gefährlich, in den Rauch zu rennen.“ Denn eine Rauchvergiftung drohe.

Auch wer glaubt, dass man nachts bei einem Brand aufwacht oder das Haustier sich bemerkbar macht, ist laut Elze auf dem Holzweg: „Rauch ist eine perfekte Schlaftablette.“ Ein an der Decke angebrachter Rauchmelder hingegen wecke die Menschen auf.

Risiko von Fehlalarmen steigt

Sicherlich gibt es künftig auch vermehrt die Gefahr von Fehlalarmen. Wenn zum Beispiel das langsame oder auch leisere Piepen bei schwacher Batterie mit einem Feueralarm verwechselt wird. „Das wird sicherlich passieren“, so Elze. Bisher müsse die Feuerwehr von Bitterfeld-Wolfen wegen der Rauchmelder-Pflicht aber nicht häufiger unnötig ausrücken als zuvor.

Die Pflicht für Brandmelder wird in der Bauordnung des Landes Sachsen-Anhalt geregelt. Dort heißt es unter Paragraph 47, Wohnungen: „In Wohnungen müssen Schlafräume und Kinderzimmer sowie Flure, über die Rettungswege aus Aufenthaltsräumen führen, jeweils mindestens einen Rauchwarnmelder haben."

Und weiter: "Sie müssen so angebracht und betrieben werden, dass Brandrauch frühzeitig erkannt und gemeldet wird. Die Rauchwarnmelder sind auf Verlangen für Menschen mit nachgewiesener Gehörlosigkeit mit optischen Signalen auszustatten. Bestehende Wohnungen sind bis zum 31. Dezember 2015 dementsprechend auszustatten.“

Immerhin Zehntausende Schlafzimmer sind in den vergangenen Jahren in der Stadt und im Umland mit den Warngeräten ausgestattet worden. Vor allem die Großvermieter mussten ganze Stadtteile ausrüsten. Dazu eine Übersicht:

Die Wohnungsbaugesellschaft Wolfen hat laut eigenen Angaben bereits alle Wohnungen mit Rauchmeldern ausgestattet, die bei Gefahr piepend warnen. „Jede Brandschutzmaßnahme rettet Leben“, erklärt WBG-Chef Jürgen Voigt ihre Bedeutung. Jedes Gerät koste die Gesellschaft wenige Euro. Die WBG habe die Geräte gemietet und sich für die Installation und Wartung Dienstleister genommen.

Wie viele Wohnungen die Gesellschaften bereits ausgestattet haben, lesen Sie auf Seite 2.

Geräte schlagen bei Zigarettenqualm nicht an

Rund 15.000 Rauchmelder hat die Wohnungsgenossenschaft bei ihren Kunden in den vergangenen zwei Jahren installiert. Nach Angaben von Ulrich Schneider, zweiter Vorstand bei der WGW, hat die Genossenschaft all ihre knapp 5.000 bewohnten Objekte pflichtgemäß ausgerüstet. Für die Installation und jährliche Wartung setzt die Genossenschaft, genau wie beim Heizung- und Wasserablesen, auf ihre Dienstleistungspartner EAD und BFW. „Dadurch ersparen wir unseren Mietern einen weiteren Hausbesuch im Jahr“, sagt Schneider. Er meint, dass die Geräte bei Zigarettenqualm nicht anschlagen. „Zumindest wenn ich nicht exzessiv rauche.“ Die Genossenschaft zahlte laut eigenen Angaben umgerechnet rund drei Euro pro installiertem Gerät. Die Wartungskosten pro Stück lägen zwischen zwei und drei Euro pro Jahr.

Die Neue Bitterfelder Wohnungs- und Baugesellschaft mbH will in diesem Monat alle verbleibenden Schlafzimmer ihrer Mieter mit Rauchmeldern versehen. „Derzeit sind 98 Prozent unseres Wohnungsbestandes ausgestattet“, erklärte Neubi-Vermietungsleiter Lars Kopall vor wenigen Tagen. Auch die Neubi mietet alle Rauchmelder in ihren Wohnungen und hat sie nicht gekauft.

„Für die Installation der Rauchwarnmelder sind uns erhebliche Kosten entstanden“, räumt Anke Fitzner von der Wohnstättengenossenschaft Bitterfeld-Wolfen ein. Sie hätte lediglich einzelne Räume noch nicht mit Rauchmeldern ausgestattet, wo die Mieter beim Montage-Termin abwesend waren. (mz)

Ein Rauchmelder. Seit Ende 2015 sind Rauchmelder in Mietwohnungen Pflicht.
Ein Rauchmelder. Seit Ende 2015 sind Rauchmelder in Mietwohnungen Pflicht.
archiv/maul Lizenz