AfD-Antrag AfD-Antrag: Überpüfung bei Flüchtlingen - Frage nach dem Alter

Bitterfeld/Köthen - Volljährig oder nicht? Die Altersbestimmung von Flüchtlingen ist ein brisantes Thema. Zuletzt sorgte der mutmaßliche Mord eines jungen Afghanen an seiner Ex-Freundin in Kandel für eine bundesweite Debatte. Diesen Fall griff jetzt auch der AfD-Kreistagsabgeordnete Peter Seydewitz auf und forderte im Kreistag die „sofortige medizinische Überprüfung des Alters aller unbegleiteten minderjährigen Ausländer (UMA) im Landkreis“.
Doch der Kreistag lehnte mehrheitlich eine Entscheidung ab und nahm den Antrag von der Tagesordnung, ohne ihn zu besprechen. Warum? Das Gremium sei laut dem Vorsitzenden Veit Wolpert nicht zuständig. Da half es auch nicht, dass Daniel Roi (AfD) versuchte, den Antrag umzuformulieren. Man könne sich keiner Aufgabe annehmen, die nicht in den Zuständigkeitsbereich falle, so Wolpert. Damit schmetterte der Kreistag den AfD-Antrag ab.
Feststellung des Alters: Überprüfung bei Einreise
Die jungen Ausländer würden bei ihrer Einreise durch das örtlich zuständige Jugendamt überprüft. Dabei würde deren Alter festgestellt beziehungsweise eingeschätzt. „Wenn wir die UMA zugewiesen bekommen, sind Sie bereits ein erstes Mal überprüft - wenn auch oft nicht medizinisch“, erklärt Kreissprecher Udo Pawelczyk auf MZ-Nachfrage.
Ungeachtet dessen überprüfe der Landkreis schon seit Jahren das Alter der ihm zugewiesenen Flüchtlinge in eigener Regie, teils auch medizinisch. Bereits fünf Mal hat die Behörde laut eigenen Aussagen eine derartige ärztliche Untersuchung veranlasst. Zwei Mal sei dabei herausgekommen, dass die Person volljährig ist.
Vor diesem Schritt versuche die Behörde auf anderen Wegen, das Alter der UMA zu ermitteln. „Wenn sie bei uns ankommen, werden sie in Augenschein genommen“, erläutert Pawelczyk, und das trotz vorheriger Prüfung durch die Einreise-Jugendämter. Gelten sie danach als minderjährig, bestimmt das informierte Familiengericht den Landkreis als Vormund. Die Behörde bringt die UMA dann in Unterkünften unter wie zum Beispiel dem Zörbiger Dorotheenhof.
Wie genau sind die medizinischen Checks?
In den Unterkünften findet anschließend laut Pawelczyk ein sogenanntes Clearing-Verfahren statt. „Hier wir alles zum Umfeld des Jugendlichen hinterfragt: Herkunft, Eltern, Geschwister, persönlicher Lebensweg... Es handelt sich praktisch um eine dritte Überprüfung.“ Falls die Behörde weiterhin zweifelt, wählt sie die nächste Stufe: die medizinische Überprüfung auf Grundlage des Kinder- und Jugendhilfegesetzes. Es regelt das behördliche Verfahren zur Altersfeststellung.
„Mit Zustimmung des Jugendamtes wird eine Untersuchung veranlasst“, erläutert der Landkreis-Sprecher. Weigert sich der Jugendliche, werde ein Gericht angerufen. Stimmt der Richter zu, kommt es zur Untersuchung. Dabei analysiert ein Mediziner Handwurzelknochen, das Schlüsselbein oder die Zähne.
Aber die medizinische Überprüfung ist ebenfalls umstritten. Auch sie kann keine Genauigkeit gewährleisten. Außerdem mahnt beispielsweise die Bundesärztekammer, dass derartige Untersuchungen Eingriffe in das Menschenwohl seien. (mz)