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Versicherung schützt auch bei Unfällen

07.07.2009, 17:16

BERNBURG/VS/MJE. - Die Skepsis wich allerdings dem Interesse, als Ruth Ahlert wichtige Neuerungen erläuterte. So wissen beispielsweise noch nicht alle Vereine, dass Versicherungsschutz im Verein nicht nur Unfallschutz sein muss. "Auch das Fahrzeug kann versichert werden", sagte Ahlert. Wichtig sei nur, dass der Fahrzeughalter Mitglied im Verein sei.

Zusätzlich ist es möglich, dass Nichtmitglieder vom Verein versichert werden. Der Beitrag richte sich nach den Mitgliederzahlen. Versichert wäre dann der Hin- und Rückweg sowie die Aktivität im Training. Bei 100 Mitgliedern belaufe sich der Beitrag auf etwa 50 Euro.

Zudem informierte Ahlert über die neue Form der Sportschadensmeldung. "Sie muss sowohl vom Verein, als auch vom Sportler ausgefüllt werden." Diese Unfallversicherung sei jedoch keine Krankenversicherung, betonte Ahlert. Der Sportler müsse sich über seinen Versicherungsschutz informieren. Dies ist beim Landessportbund (LSB) Sachsen-Anhalt sowie im Internet möglich.

Ahlert wies die Vereine darüber hinaus darauf hin, dass jeder seinen Nutzungsvertrag mit der Gemeinde oder Kommune überprüfen solle. In einigen Verträgen würde es heißen: "Wir haften für alle Schäden." Das sei jedoch gesetzeswidrig. Weitere Informationen über die Haftpflichtversicherungen gibt es in der Broschüre "Die Sportversicherung" vom LSB in der Geschäftsstelle oder im Internet.