Aus dem Gericht Strafrichter verhängt hohe Geldstrafe für Frau aus Staßfurt
27-Jährige muss sich dafür verantworten, dass sie ohne Führerschein und unter Drogeneinfluss sich hinter das Lenkrad setzte.

Bernburg/MZ - Ganz zufällig ist den Polizeibeamten dieser kleine Fisch ins Netz gegangen. Bei einer routinemäßigen Kontrolle stoppten die Ordnungshüter am 8. September 2020 auf dem Bernburger Breitscheidplatz einen Opel. Hinter dem Steuer saß eine 27-jährige gebürtige Staßfurterin, die ohne „Fleppe“ das Auto einer Bekannten durch die Saalestadt fuhr.
Der vorgenommene Drogenschnelltest sowohl bei der Führerin des Fahrzeugs als auch bei der Beifahrerin fiel positiv aus. Das Ergebnis wurde anschließend bei einer Blutprobenentnahme bestätigt. Die Polizeibeamten nahmen daraufhin eine Durchsuchung des Opels vor und fanden 3,48 Gramm Methamphetamin sowie 195 Euro, 19 weitere leere Tütchen sowie eine Feinwaage in einem im Kofferraum befindlichen Schuhkarton. Fahren ohne Fahrerlaubnis sowie unerlaubter Handel mit Betäubungsmitteln lauteten die Vorwürfe in der Anklageschrift der Staatsanwaltschaft.
Handel mit Betäubungsmitteln bestritten
„Meine Mandantin gibt das Fahren ohne Fahrerlaubnis zu, bestreitet aber den Handel mit Betäubungsmitteln. Es war nicht ihr Fahrzeug. Außerdem gehörten ihr die gefundenen Drogen nicht“, erklärte Verteidiger Marian Peter-Bohley. Der Jurist fügte hinzu, dass die beschlagnahmten Gegenstände vor Gericht nicht verwertbar sind, da die Durchsuchung spontan erfolgte und keine rechtliche Handhabe für diese Maßnahme vorlag.
Dies bestätigte Frank Baumgarten zähneknirschend in seinem Plädoyer. „Die Wahrscheinlichkeit des Drogenhandels besteht, aber dieser Fakt kann der Angeklagte nicht zweifelsfrei nachgewiesen werden“, so der Oberstaatsanwalt. Der Jurist forderte wegen des wiederholten Fahrens ohne Fahrerlaubnis für die Bernburgerin jedoch eine Freiheitsstrafe von sechs Monaten auf Bewährung und als Denkzettel eine Geldauflage in Höhe von 600 Euro.
Drogen waren nicht eindeutig zuzuordnen
Das Gericht verzichtete jedoch auf eine Bewährungsstrafe, hielt eine saftige Geldstrafe in Höhe von 90 Tagessätzen zu je 35 Euro für ausreichend. Dabei wurden die nachfolgend begangenen drei Fahrten ohne Fahrerlaubnis in ein „Gesamtstrafen-Paket“ zusammengefasst.
Beim Vorwurf des unerlaubten Handelns mit BTM sah André Stelzner sowohl ein tatsächliches als auch ein rechtliches Problem. Die Drogen seien nicht eindeutig der Angeklagten zuzuordnen. Außerdem hätten die Beamten die Durchsuchung eigenmächtig vorgenommen. Doch der Strafrichter wandte sich am Ende der Verhandlung mit einem deutlichen Appell an die Angeklagte: „Es hat sich einiges angesammelt im Lauf der vergangenen Jahre. Sie haben ihr Blatt ausgereizt. Beim nächsten Vergehen ist eine Freiheitsstrafe fällig.“