Poller Poller: Wann erlaubt?
Halle/MZ. - In Mischverkehrsflächen (verkehrsberuhigter Bereich) ist die Errichtung von Pollern möglich, um die für Fußgänger vorbehaltene Verkehrsfläche abzugrenzen.
Die Verwendung von Pollern zur Sperrung eines Fahrbahnbereiches ist unzulässig. Straßensperrungen dürfen nur nach den Richtlinien für die Sicherung von Arbeitsstellen an Straßen vorgenommen werden. Für eine auf Dauer angelegte Sperrung der Straße, wie etwa die Einrichtung einer Sackgasse, dürfen Poller nicht verwendet werden, sondern es sind Umbaumaßnahmen erforderlich, so dass die Straße hier für den Fahrenden deutlich sichtbar endet. Verkehrszeichen, wie etwa Zeichen 357 "Sackgasse" können solche baulichen Veränderungen nicht ersetzen.
Poller, die ohne rechtlichen Grund errichtet wurden, stellen Verkehrshindernisse und sind zu entfernen.