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Frau wird zu Tode gequält Plädoyer Mordprozess Landgericht Magdeburg: Staatsanwalt fordert zwölf Jahre Haft für Haupttäter aus Bernburg

Von Andreas Braun 02.04.2019, 07:57
Die vier Angeklagten im Prozess am Landgericht Magdeburg: Angeklagt waren zwei zum Tatzeitpunkt 20 und 21 Jahre alte Männer, eine 34 Jahre alte Frau und deren 16-jähriger Sohn.
Die vier Angeklagten im Prozess am Landgericht Magdeburg: Angeklagt waren zwei zum Tatzeitpunkt 20 und 21 Jahre alte Männer, eine 34 Jahre alte Frau und deren 16-jähriger Sohn. Andreas Braun

Magdeburg/Bernburg - Zwölf Jahre Haft wegen Mordes fordert die Staatsanwaltschaft für Pascal W. Der Jugendliche ist zusammen mit seiner Mutter Manuela W. angeklagt, deren 39-jährige Freundin im Juni 2018 schwer misshandelt zu haben. Mit auf der Anklagebank außerdem Kevin G. und Felix M.

Die Frau starb an den harten Schlägen und Tritten gegen Kopf und Unterleib. Für Kevin G. plädiert die Staatsanwaltschaft auf eine Haftstrafe von acht Jahren und für Felix M. auf sechs Jahre wegen Mordes durch Unterlassen. Für Manuela W. stehen fünf Jahre wegen Totschlags im Raum.

Staatsanwaltschaft fordert acht Jahre Haft für Kevin G. fordert, sechs Jahre Haft für Felix M.

Alle Verteidiger sprechen sich gegen den Mordvorwurf aus. Alexander Berlin, Anwalt von Pascal W., plädiert auf eine Verurteilung wegen gefährlicher Körperverletzung. Auch Volker Herbst, Anwalt von Kevin G., Marian Peter-Bohley, Verteidiger von Felix M., und Martin Zinkahn, der Manuela W. vertritt, beantragen Verurteilungen wegen gefährlicher Körperverletzung.

Zum Zeitpunkt der Tat war Pascal W. 16 Jahre alt, Kevin G. 21, Felix M. 20 und Manuela W. 34. Für Pascal W. und Felix M. wird das Jugendstrafrecht angewendet. Das sieht eine Höchststrafe von zehn Jahren vor. Doch ein Jugendlicher hatte vor dem Tatabend bereits einen Mann schwer verletzt.

Zudem könnte das Gericht eine besondere Schwere der Schuld feststellen. Dann kann die Höchststrafe 15 Jahre betragen. Die Staatsanwaltschaft ist bei ihrem Plädoyer nicht den rechtlichen Hinweisen des Gerichtes gefolgt, dass auch Strafen wegen Totschlags, gefährlicher Körperverletzung mit Todesfolge und gefährlicher Körperverletzung in Betracht kommen.

Oberstaatsanwältin beantragt Prüfung einer Verurteilung wegen Mordes durch Unterlassen

Stattdessen überraschte die Oberstaatsanwältin mit dem Antrag auf Prüfung eines anderen rechtlichen Hinweises. Dabei ging es darum, ob nicht auch eine Verurteilung wegen Mordes durch Unterlassen infrage komme, weil niemand aktiv eingriff, um den Tod zu verhindern.

Das Gericht blieb bei den bei einer früheren Verhandlung ausgesprochenen rechtlichen Hinweisen. Danach wurde die Verhandlung nichtöffentlich weitergeführt, da hier Dinge, die einen Jugendlichen betreffen, zur Sprache kamen, die vorher bereits unter Ausschluss der Öffentlichkeit verhandelt wurden.

„Wenn das Gericht den rechtlichen Hinweis ausgesprochen hätte, wäre das ein neuer Tatbestand. Ich hätte Aussetzung beantragt. Der Prozess hätte von vorn begonnen“, sagt Anwalt Peter-Bohley. Es wären eine völlig andere Bewertung der Beweise und eine andere Fragestellung für die Gutachter nötig gewesen, so Peter-Bohley. (mz)