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Aus dem Gericht Lkw-Fahrer sieht Zug am Bahnübergang in Könnern zu spät kommen

Unfall bleibt zum Glück ohne Verletzte

Von Sebastian Möbius Aktualisiert: 05.11.2021, 16:28
Justitia - Göttin der Gerechtigkeit.
Justitia - Göttin der Gerechtigkeit. picture alliance / David Ebener/

Bernburg/MZ - Wegen gefährlichen Eingriffs in den Bahnverkehr hat sich ein Lkw-Fahrer am Mittwoch vor dem Amtsgericht Bernburg verantworten müssen.

Am 17. Dezember 2020 gegen 6.45 Uhr kollidierte sein Laster mit einer Regionalbahn. Dieser Vorfall lässt Schlimmeres vermuten. Zum Glück für den Angeklagten gab es keine Personenschäden. Trotzdem hat der Beschuldigte seine Sorgfaltspflicht verletzt und Menschenleben gefährdet, so die Staatsanwaltschaft in ihrer Anklageverlesung.

„Ich habe beschleunigt, doch es war schon zu spät“

Der Pole verließ an jenem Morgen mit seinem Lkw inklusive Auflieger die Zuckerfabrik Könnern, um wieder auf die Hauptstraße zu gelangen. „Ich habe nach links und rechts geschaut und bin sehr langsam über den Bahnübergang gefahren. Als ich mitten auf den Gleisen stand, hörte ich ein Hupen und erst da sah ich den Zug. Ich habe beschleunigt, doch es war schon zu spät“, ließ der 36-Jährige durch eine Dolmetscherin verlauten. Der Regionalexpress von Abellio prallte mit dem Auflieger zusammen. Dabei entstand ein Sachschaden in Höhe von 16.000 Euro an der Lok, auch der Auflieger wurde beschädigt. Die zwei Zuggäste und der Lokführer blieben unverletzt.

Der Beschuldigte hatte bereits im Vorlauf des Verfahrens schriftlichen Einspruch eingelegt und wiederholte in der Verhandlung seine Sichtweise, dass er keinen Zug beim Überqueren wahrgenommen hatte. Zudem sei er auf seinen Job angewiesen. Er hat eine Frau und zwei Kinder, hinzu kommen mehrere Kredite für sein Haus und ein geringes Einkommen. Gerade einmal 600 Euro im Monat verdiene er als Berufskraftfahrer.

Keine Fahrsperre verhängt

Diese Umstände bewegten die Anklagebehörde, in ihrer Strafforderung auf eine Fahrsperre zu verzichten und es bei einer Geldstrafe zu belassen. Dieser kam Richter André Stelzner nach und belegte den Polen mit 450 Euro. „Sie haben Ihre Sorgfaltspflicht geringfügig verletzt. Die Streckenführung ist sehr verzwickt und nicht gut einsehbar. Hier sehe ich auch den Bahnstreckenbetreiber in der Pflicht, im digitalen Zeitalter über eine Schranke an diesem Abschnitt nachzudenken und nicht nur ein einfaches Andreaskreuz als Warnung zu platzieren“, begründete Richter Stelzner das Urteil. Der Angeklagte stimmte dem Strafmaß zu.