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Rechtsstreit Landesrechnungshof darf Bücher von Tochtergesellschaften des Salzlandkreises prüfen

Der Kreistag scheitert mit Klage vor Gericht. Das Landesverwaltungsamt verschickt daraufhin eine Rundverfügung an alle Landkreise und kreisfreien Städte in Sachsen-Anhalt.

Von Torsten Adam 21.03.2023, 17:35
Kay Barthel, Präsident des Landesrechnungshofs Sachsen-Anhalt, darf seine Prüfer jetzt auf Gesellschaften ansetzen, an denen der Salzlandkreis beteiligt ist.
Kay Barthel, Präsident des Landesrechnungshofs Sachsen-Anhalt, darf seine Prüfer jetzt auf Gesellschaften ansetzen, an denen der Salzlandkreis beteiligt ist. (Foto: Klaus-Dietmar Gabbert/dpa)

Bernburg/MZ - Der Landesrechnungshof darf Gesellschaften, an denen der Salzlandkreis beteiligt ist, unter die Lupe nehmen. In einem jahrelangen Rechtsstreit hatte sich der Kreistag gegen diese Forderung gewehrt. Letztlich erfolglos. Das Landesverwaltungsamt verlangt nunmehr die Einräumung der Prüfrechte bis spätestens 31. Juli. Die Kreisverwaltung will einen entsprechenden Passus in den Gesellschaftsverträgen fixieren.