Land fördert Urlaub für bedürftige Familien
Bernburg/MZ. - Voraussetzung ist ein Aufenthalt in einer gemeinnützigen Kinder- und Jugendeinrichtung oder Familienferienstätte oder in Jugendherbergen des Deutschen Jugendherbergswerkes des Landesverbandes Sachsen Anhalt. Ein entsprechender Katalog liegt nach Worten von Ursula Rothe im Jugendamt vor.
Die Förderung können Familien mit mindestens einem Kind, Alleinerziehende, Mütter und Väter, die getrennt leben und die gemeinsame Sorge erklärt haben und deren Einkommen eine bestimmte Grenze nicht übersteigt erhalten. Ein Antrag auf Förderung kann jedes zweite Jahr gestellt werden. Der Förderzeitraum betrage mindestens fünf, höchstens aber 14 Tage.
Katalog und weitere Informationen in den Regionalstellen des Jugendamtes in Aschersleben (Breite Straße 22, Haus 2, Zimmer 111), in den Regionalstellen in Schönebeck (Cokturhof 1-3, Haus 1, Zimmer 1307) sowie in Bernburg (Kreishaus II, Friedensallee 25, Zimmer 217)