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Wasserentnahme Brunnen sind tagsüber im Salzlandkreis jetzt tabu

Die Verwaltung des Salzlandkreises verschärft die Bestimmungen zur Wasserentnahme. Was das im Konkreten bedeutet.

Aktualisiert: 05.08.2022, 18:29
Aus Brunnen darf in den nächsten Tagen tagsüber kein Wasser mehr entnommen werden.
Aus Brunnen darf in den nächsten Tagen tagsüber kein Wasser mehr entnommen werden. Foto: DPA

Bernburg/MZ - Auf die lang anhaltende Trockenheit hat der Salzlandkreis mit einer Verschärfung des Wasserentnahme-Verbots reagiert. Ab Mittwoch, 10. August, darf Wasser aus Brunnen zwischen 8 und 18 Uhr im Salzlandkreis nicht mehr abgepumpt beziehungsweise genutzt werden, heißt es in einer Pressemitteilung.

Die aktuelle Allgemeinverfügung zum Wasserentnahme-Verbot des Salzlandkreises wird dahingehend erweitert und kommenden Mittwoch im Amtsblatt veröffentlicht. Bereits jetzt gilt der Hinweis, auf die Entnahme von Grundwasser weitestgehend zu verzichten.

In der geplanten Änderung der aktuellen Allgemeinverfügung wird es wörtlich heißen: „Alle Wasserentnahmen aus Brunnen in der Zeit zwischen 8 und 18 Uhr zum Zwecke der Bewässerung öffentlicher und privater Flächen sowie von Sportanlagen (beispielhaft Fußball, Rasen, Tennis- oder Golfplätze) innerhalb des Salzlandkreises werden untersagt. Dies gilt auch für Wasserentnahmen, für die eine gültige wasserrechtliche Erlaubnis vorliegt.“

Die für Umwelt und Natur zuständige Fachdienstleiterin Stefanie Olsen begründet die Entscheidung wie folgt: „Die Grundwasserstände im Salzlandkreis sinken zunehmend. Das haben die Auswertungen der durch den Gewässerkundlichen Landesdienst erhobenen Daten zu Pegelständen ergeben. Wir sind uns zwar der Einschränkungen insbesondere für den Breitensport bewusst. Allerdings müssen wir auf die Entwicklung reagieren.“ Betrachtet worden sind dabei auch die Messergebnisse der vergangenen Jahre. Dabei sei sehr deutlich geworden, dass sich der ohnehin niedrige Grundwasserstand nicht erholen konnte.

Der Fachdienst kündigt Kontrollen an. Fachdienstleiterin Stefanie Olsen verweist darauf, dass Verstöße gegen die Allgemeinverfügung eine Ordnungswidrigkeit darstellen, die mit einer Geldbuße von bis zu 50.000 Euro geahndet werden können.