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Verkehrssicherheit Anlieger-Frust im Saalweg Bernburg: Blockiert ein Falschparker die Ausfahrt, ist das Ordnungsamt zuständig

Von Torsten Adam 18.05.2019, 12:55
Weil Autos im Bernburger Saalweg – wie hier ein VW – zu nah an der Einfahrt geparkt werden, ist das Abbiegen auf den Hof unmöglich.
Weil Autos im Bernburger Saalweg – wie hier ein VW – zu nah an der Einfahrt geparkt werden, ist das Abbiegen auf den Hof unmöglich. Sissy Kaiser

Bernburg - Seit vielen Jahren haben Sissy Kaiser und Ehemann Uwe auf einem Hof am Saalweg Parkplätze für ihre Autos bei der Bernburger Wohnstätten GmbH gemietet. In den vergangenen Tagen ist die An- und Abfahrt für das Paar allerdings zu einem echten Ärgernis geworden:

Immer wieder parkten Unbekannte ihre Autos auf dem engen Saalweg so nahe an der Einfahrt, dass ein Abbiegen unmöglich wurde, ohne einen Blechschaden zu riskieren.

Sissy Kaiser fühlte sich an den Film „Und täglich grüßt das Murmeltier“ erinnert. Am Freitag vergangener Woche hatte die Bernburgerin die Nase endgültig voll, als sie wieder einmal nicht auf den Hof abbiegen konnte. Sie rief bei der Polizei an und bat um Hilfe.

Sissy Kaiser rief bei der Polizei an und bat um Hilfe. Die verwies ans Ordnungsamt

Diese erhielt sie jedoch an diesem Tage nicht. „Ich wurde ans Ordnungsamt der Stadt Bernburg verwiesen, dort erreichte ich am Freitagnachmittag aber niemanden mehr“, schildert sie gegenüber der MZ. Nach einem zweiten Anruf im Polizeirevier sei sie gebeten worden, sich bei der Kreisleitstelle zu melden.

Aber auch dort erhielt sie die Auskunft, dass das Ordnungsamt zuständig sei. Sissy Kaiser fühlte sich im Stich gelassen. Wo Betroffene in solchen Fällen Hilfe finden, hat die MZ recherchiert.

„Für den ruhenden Verkehr ist in erster Linie das jeweilige Ordnungsamt der Kommune zuständig“, sagt Polizeireviersprecher Marco Kopitz. Falls dort niemand erreichbar ist, könne die Polizei im Bedarfsfall tätig werden, auch wenn das nicht ihre Hauptaufgabe sei.

Polizeisprecher: Opfer können Falschparker fotografieren und später beim Ordnungsamt anzeigen

„Entscheidend ist, was der Anrufer erreichen will. Möchte er, dass der Falschparker bestraft wird, kann er selbst Beweisfotos machen und später beim Ordnungsamt anzeigen“, erklärt Marco Kopitz.

Die Polizei lasse nur abschleppen, wenn Gefahr im Verzug ist. Das könne beispielsweise dann der Fall sein, wenn der Feuerwehr der Weg zum Einsatz versperrt wird.

Das Ordnungsamt ist nach eigenen Angaben auch außerhalb der Dienstzeiten über eine bei der Kreisleitstelle hinterlegte Rufnummer erreichbar. „Unser Bereitschaftsdienst ist grundsätzlich für die Gefahrenabwehr zuständig. Falls jemand zum Beispiel wegen eines Falschparkers nicht zur Arbeit fahren kann, lassen wir aber ebenfalls abschleppen“, betont Ricardo Beck,

Leiter des Sachgebiets Verkehr. Jede Situation werde sorgfältig abgewägt. Ein Knöllchen als milderes Mittel werde gewählt, wenn jemand – wie im geschilderten Fall – nicht auf seinen Hof kommt.

Ricardo Beck vom Ordnungsamt: Wir lassen abschleppen, wenn jemand nicht zur Arbeit kommt

Kaisers haben beides schon erlebt. Erst am Dienstagmorgen musste Uwe Kaiser den kleineren Wagen der Frau nehmen, weil er mit seinem eigenen Auto nicht herauskam. Nach Vorsprache im Ordnungsamt kontrollieren Politessen nun vorerst täglich früh und abends die Einfahrt am Saalweg.

„Sie haben auch schon einige Strafzettel verteilt“, ist Sissy Kaiser zufrieden damit, in der Stadtverwaltung mit ihrem Problem Gehör gefunden zu haben.

Wie die Bernburgerin weiterhin sagt, erachte das Ordnungsamt das Aufstellen eines Parkverbotsschildes an dieser Stelle für nicht notwendig.

Denn laut Straßenverkehrsordnung ist das Parken auf schmalen Straßen verboten, ohne Erlaubnis auf dem benachbarten Fußweg sowieso. Die Rechtsprechung geht davon aus, dass eine Mindestfahrbahnbreite von drei Metern für den Durchgangsverkehr freizuhalten ist.

Letztes Mittel: Betroffene können Falschparker auf eigene Kosten abschleppen lassen

Als letztes Mittel bleibt Betroffenen die Möglichkeit, das falsch parkende Autos auf zunächst eigene Kosten entfernen zu lassen. Der Abschleppdienst Wetterau verlangt in Bernburg per Vorkasse in bar oder mit EC-Karte 196 Euro. „Zwischen 17 und 6 Uhr kommt ein Zuschlag von 38,50 Euro hinzu“, sagt Mitarbeiter Maurice Richter.

Beim Abschleppdienst verbleibt das Fahrzeug so lange, bis es der Eigentümer ausgelöst hat. Zwei Urteile des Bundesgerichtshofs bestätigen das Recht der Abschleppunternehmer, einbezogene Autos so lange nicht herauszugeben, bis die Kosten des Abschleppvorgangs beglichen wurden.

Das heißt, dass der Zugeparkte sein verauslagtes Geld auch ohne eine aufwendige Klage zurückbekommt. Die Angst, auf den Kosten sitzen zu bleiben, ist also unbegründet. Dieses Wissen dürfte die Hemmung, einen Abschleppdienst zu rufen, deutlich senken.

Falschparker, die noch vor Eintreffen des Abschleppdienstes das Weite suchen, sind ebenfalls nicht auf der sicheren Seite. „Wir empfehlen dem Anrufer, Beweisfotos zu machen. Wir versuchen dann, uns die Kosten für die vergebliche Anfahrt über eine Halterermittlung erstatten zu lassen“, erklärt Wetterau-Mitarbeiter Maurice Richter. (mz)