Amtsgericht Bernburg Amtsgericht Bernburg: Die letzte Warnung vor dem Knast
bernburg/MZ - Ein 35-jähriger Hartz-IV-Empfänger ist gestern vor dem Amtsgericht Bernburg wegen des unerlaubten Erwerbs von Betäubungsmitteln und vorsätzlichen Fahrens ohne Führerschein zu einer Geldstrafe von 720 Euro verurteilt worden. Richter André Stelzner blieb mit seiner Strafzumessung unter der Forderung des Staatsanwaltes, der 80 Tagessätze à 13 Euro (1040 Euro) für angemessen gehalten hatte.
Der Mann, der als Saisonarbeiter sein Dasein fristet, war am 31. Mai vergangenen Jahres auf dem Parkplatz der ehemaligen Bernburger Diskothek „Bernabeum“ beobachtet worden, wie er jemandem fünf Gramm Cannabis-Blüten abkaufte. Als ihn die Polizei kurze Zeit später in einem Auto kontrollierte, hatte der in einem Dorf bei Bernburg lebende 35-Jährige noch drei Tütchen mit jeweils 0,8 Gramm des Rauschmittels bei sich.
Am späten Abend des gleichen Tages geriet er erneut mit dem Gesetz in Konflikt. Diesmal war er mit einem Leichtkraftrad und unter Einfluss von Amphetaminen „auf Probefahrt“, obwohl er keine Fahrerlaubnis besitzt, als ihn Polizeibeamte stoppten.
Der Angeklagte gestand vor Gericht, dass alle Vorwürfe zutreffend sind. Den Drogen habe er inzwischen abgeschworen. Seit den Ereignissen vor gut einem halben Jahr habe er nichts mehr konsumiert. „Ich habe davon die Schnauze voll“, sagte er auf Nachfrage des Richters. So recht glauben wollte André Stelzner dieser Beteuerung nicht. Zumal der gebürtige Bernburger bereits 17 Eintragungen im Strafregister auf dem Kerbholz hat und deshalb unter anderem schon eine Gefängnisstrafe verbüßen musste. Das letzte Delikt, für das er im Jahr 2011 geradestehen musste, war das unerlaubte Handeltreiben mit Betäubungsmitteln.
Der Richter ließ mit seinem Urteilsspruch Gnade walten. „Ich hätte ohne Weiteres auch eine Freiheitsstrafe verhängen können“, redete er dem Angeklagten ins Gewissen. Dieser sollte nun darüber nachdenken, wie sein Leben weitergeht. Der Drogenkonsum habe bereits sichtbare Spuren der Alterung bei dem 35-Jährigen hinterlassen, mahnte André Stelzner.