Falsche Kennzeichen, keine Versicherung Acht Monate Haft ohne Bewährung am Amtsgericht Bernburg: 28-Jähriger fuhr Auto ohne Fahrerlaubnis
Bernburg - Er kann die Finger nicht vom Lenkrad lassen, obwohl er nicht im Besitz einer Fahrerlaubnis ist. Nicht zum ersten Mal in seinem Leben saß der 28-jährige Vater zweier Kinder wegen eines Verkehrsdelikts auf der Anklagebank.
Am 19. November 2019 hatte der gebürtige Zerbster unberechtigt einen Renault durch die Hallesche Straße in Bernburg gefahren und wurde dabei von der Polizei auf frischer Tat ertappt. „Mein Vater lebt in Bernburg. Ich wollte ihn besuchen“, gab der Angeklagte als Grund für seinen erneuten Verstoß gegen das Gesetz an.
Erschwerend hinzu kam, dass der Pkw keine Haftpflichtversicherung hatte und mit gefälschten Kennzeichen ausgestattet war. Die Vorwürfe der Staatsanwalt räumte der seit dem 9. Oktober 2020 inhaftierte Mann geständig ein und ersparte dem Gericht damit eine langwierige Beweisaufnahme.
Um eine Freiheitsstrafe ohne Bewährung kam der Sünder jedoch nicht herum. Der Familienvater ist einschlägig vorbestraft, hat wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis bereits sieben Einträge im Bundeszentralregister.
Familienvater hat wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis sieben Einträge im Bundesregister
André Stelzner folgte dem Antrag des Staatsanwaltes und verurteilte den Angeklagten zu einer Freiheitsstrafe von acht Monaten ohne Bewährung. „Diese Verhandlung hätte auch ein Rechtsreferendar führen können, so eindeutig war der Sachverhalt. Ohne Geständnis wär mehr als ein Jahr Haft herausgesprungen“, erklärte der Strafrichter und gab dem Angeklagten noch einen guten Rat auf den Weg.
„Sie müssen ihr Leben so einrichten, dass sie ohne Auto klar kommen. Das schaffen viele andere Menschen auch.“ Oder dem notorischen „Schwarzfahrer“ gelingt es in absehbarer Zeit, erfolgreich die Führerscheinprüfung zu meistern. (mz)