Aus Versehen? 18-Jähriger in Bernburg mit kopierten Euro-Banknoten erwischt: Verkäuferin in der Breiten Straße rief Polizei

Bernburg - „Mit Freiheitsstrafe nicht unter einem Jahr wird bestraft, wer Geld in der Absicht nachmacht, dass es als echt in Verkehr gebracht oder dass ein solches Inverkehrbringen ermöglicht werde“, heißt es in Paragraf 146 des Strafgesetzbuchs. Ob einem jungen Mann aus Bernburg eine solche Strafe droht, ist noch nicht geklärt, was fest steht:
Der 18-Jährige wollte am Dienstagabend in einem Lebensmittelmarkt in der Breiten Straße mit einem kopierten 20-Euro-Schein einkaufen. Die falsche Banknote sei einer Verkäuferin aufgefallen, die die Polizei rief.
Verkäuferin bemerkte die falsche Banknote und rief die Polizei
Der junge Mann erklärte den Beamten, dass er versehentlich mit dem falschen Schein bezahlt habe. Er habe ihn wie einige weitere ebenfalls kopierte Banknoten am Wochenende beim Kartenspielen im Kreis von Freunden benutzt.
Im Portemonnaie des Mannes fanden die Polizisten einen kopierten 50-Euro-Schein, einen weiteren kopierten 20-Euro-Schein und zwei kopierte 10-Euro-Scheine.
Ob dem jungen Mann nur das Herstellen von Falschgeld vorgeworfen wird oder auch das in Paragraf 147 des Strafgesetzbuchs beschriebene „Inverkehrbringen von Falschgeld“, werde im Ermittlungsverfahren geklärt, sagte Polizeisprecher Marco Kopitz.
Er merkte ironisch an: „Wenn die jungen Männer um Geld spielen wollen, sollten sie beim nächsten Mal vielleicht besser Monopoly wählen.“ (mz)