Mordprozess Toter in Kleingartensparte Am Hangelsberg in Aschersleben: Psychiater untersucht erneut den Angeklagten

Magdeburg - Die Fortsetzung des Mordprozesses am Landgericht Magdeburg verzögert sich weiter. Das Gericht unterbrach am Vormittag zweimal, um die Krankengeschichte des Angeklagten Gerd G. weiter aufzuarbeiten. Dessen Verteidiger hatte zuvor erklärt, in das Gutachten des Sachverständigen seien nicht alle Informationen eingeflossen.
Gerd G.: Ich habe in der Vergangenheit Stimmen gehört
Während der ersten Unterbrechung versuchten Prozessbeteiligte noch einmal die Krankenhäuser zu kontaktieren, in denen G. behandelt wurde. Die zweite Unterbrechung sollte der Psychiater zudem nutzen, um den Angeklagten noch einmal zu untersuchen. Hintergrund: Gerd G. erklärte am Vormittag, er habe in der Vergangenheit Stimmen gehört - entgegen ersten Aussagen gegenüber dem Gutachter.
Die Aufarbeitung des geistigen Zustands von G. ist offenbar Teil der Verteidigung, die die Einschätzung des Gutachters nicht teilen will, wonach er durchaus schuldfähig ist. Diese Beurteilung ist ausschlaggebend für eine mögliche Verurteilung wegen Mordes. Gelangt das Gericht zu dem Ergebnis, dass G. Anfang März einen 31-Jährigen in der Kleingartensparte Am Hangelsberg in Aschersleben tötete, drohen mindestens 15 Jahre Haft. Bei erwiesener Schuldunfähigkeit von G. würde er nicht zu einer Haftstrafe verurteilt, sondern in einer Psychiatrie untergebracht. Neben G. müssen sich auch Ingo I. aus Aschersleben und Norman N. aus Staßfurt wegen des Mordvorwurfs verantworten.
Weitere Verhandlungstermine bis Mitte November
Letztere wurde anders als in der Vergangenheit vorgeführt. Grund: Das Landgericht hatte nach einem unentschuldigten Fehlen an einem früheren Prozesstag Haftbefehl erlassen. Danach wanderte Müller ins Gefängnis. Er streitet zwar eine Tatbeteiligung ab. Der Verteidiger von I. stellte am Vormittag jedoch den Antrag, einen Häftling zu vernehmen, der gehört haben soll, wie N. die Tat einräumte.
Dass es am Donnerstag zu einem Urteil kommt, ist damit eher unwahrscheinlich. Tatsächlich setzte das Gericht bereits weitere Verhandlungstermine bis Mitte November fest.