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Staatsanwaltschaft Halberstadt Staatsanwaltschaft Halberstadt: Schnelle Bestrafung am Runden Tisch

Von Hendrik Kranert 09.04.2003, 17:01

Halberstadt/MZ. - Von insgesamt 2 311 angeklagten Verfahren fand mehr als die Hälfte - 1 327 - vor einem Jugendgericht statt. "Jugendkriminalität bleibt daher immer eine Herausforderung", sagte Windweh. Zwar hat Sachsen-Anhalts Justizminister Curt Becker (CDU) im vergangenen Jahr gefordert, aus erzieherischen Gründen mehr Jugendverfahren in einer Hauptverhandlung und nicht nur per Strafbefehl oder Gespräch beim Richter zu klären. "Doch das braucht dann entsprechend Zeit und auch Personal, wo ich nicht weiß, wie ich das abfangen soll", sagt Windweh. Da aber statt mehr immer weniger Staatsanwälte Dienst tun, die Halberstädter Behörde büßte im vergangenen Jahr erneut zwei ein, führt das paradoxerweise wieder zu mehr Strafbefehlen. Die ministerielle Vorgabe wird damit aber konterkariert, klagt es in Juristenkreisen leise. Nun will Windweh zusammen mit der Polizei "Modelle entwickeln, wo viel schneller mit allen Beteiligten für Jugendliche und Heranwachsende das Optimale herauskommt". Zielgruppe seien Mehrfachstraftäter, über die innerhalb von zwei Wochen nach der Tat zusammen mit Staatsanwalt, Richter, Jugendgerichtshilfe, Verteidiger und Eltern zu Gericht gesessen werden soll. "Nur so kann das Beschleunigungsgebot auch buchstabengetreu umgesetzt werden", meint Windweh. Wobei es dem Behördenchef wichtig ist, "dass uns der Jugendliche nicht als Feind sieht". Einsperren, meint Windweh, sei immer das letzte Mittel.

Entscheidend sei vielmehr, dass der Täter begreife, worum es geht: "Wir müssen uns verständlich erklären, nicht im Juristenkauderwelsch. Das muss auf der Ebene der Sendung mit der Maus laufen - mit positiven Botschaften." Der Oberstaatsanwalt ist überzeugt, dass es eine Fülle von Möglichkeiten gebe, die aber auch Kosten entstehen lassen: "Das muss der Justizminister durchdrücken und das Geld geben." Letztlich seien solche Runde-Tisch-Strafverfahren nicht nur für den Täter lehrreich, sonder für die Justiz effizient: Helmut Windweh geht davon aus, dass bei klarer Beweislage oder Geständnis des Angeklagten drei bis fünf Verfahren pro Tag möglich sind.