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Prozess gegen Staßfurter Prozess in Aschersleben: Mann aus Staßfurt verkaufte Marihuana und Ecstasy an Minderjährige

Von Detlef Anders 01.10.2017, 07:50
Ein Plastiktütchen mit Marihuana liegt neben einer Zigarette.
Ein Plastiktütchen mit Marihuana liegt neben einer Zigarette. Symbolbild/Imago/biky

Aschersleben - Wegen Drogenhandels in sieben Fällen ist ein 34-jähriger Mann aus Staßfurt vom Schöffengericht um Richter Robert Schröter in Aschersleben zu einer Freiheitsstrafe verurteilt worden. Ralf B. (Name geändert), hatte in der Zeit vom 1. Dezember 2015 bis zum 18. November 2016 achtmal Drogen verkauft.

In fünf Fällen erfolgte der Verkauf an eine Minderjährige. Dabei handelte es sich um einige Gramm Marihuana und mehrere Ecstasy-Tabletten. Außerdem wurden bei einer Hausdurchsuchung 19 Gramm Marihuana sichergestellt.

Ralf B. hatte gestanden und war nicht vorbestraft

Die Strafe für diese von Staatsanwaltschaft und Verteidiger als minderschwer bezeichnete Straftat wäre für den bis 2016 nicht vorbestraften und geständigen Ralf B. allein nicht sonderlich hoch ausgefallen. Neun Monate auf Bewährung hatte der Staatsanwalt in einem Plädoyer dafür in Aussicht gestellt.

Doch Ralf B. wurde im Juli bereits vom Amtsgericht Schönebeck zu einer Freiheitsstrafe von neun Monaten, die zur Bewährung ausgesetzt wurde, sowie einer Geldstrafe von 35 Tagessätzen verurteilt. Ralf B., ein gelernter Trockenbauer, war im April 2016 durch Öffnen der Dachhaut in einen Schönebecker Supermarkt eingebrochen, hatte aber dann aufgrund der ausgelösten Alarmanlage nichts gestohlen. Der Staatsanwalt forderte daher, das Strafmaß für beide Taten auf ein Jahr und sechs Monate Freiheitsstrafe zu erhöhen.

Angeklagter hatte Drogen in seiner Wohnung verkauft

Der Verteidiger von Ralf B. plädierte für eine Einzelstrafe von sechs Monaten und hielt eine Gesamtstrafe von einem Jahr und vier Monaten für angemessen. Der heutige Gerüstbauer hatte die Drogen nicht etwa auf dem Schulhof verkauft, um sich eine Käuferschicht zu erschließen, sondern in seiner Wohnung, stellte der Verteidiger fest. Die Initiative sei von dem minderjährigen Mädchen, einer Freundin seiner leiblichen Tochter, ausgegangen.

„Die wusste, dass es bei ihm was zu holen gab.“ Ralf B. habe die Drogen nur zum Einkaufspreis weiter gegeben, „um seine Ruhe zu haben“, schilderte der Verteidiger. Nachdem sein Mandant damals selbst Drogen genommen habe, sei er nun kein Drogenkonsument mehr.

Freiheitsstrafe wurde zur Bewährung ausgesetzt

„Er geht einer geregelten Tätigkeit nach“, führte der Verteidiger auch eine günstige Sozialprognose an. Außerdem habe sein Mandant für die Schadenersatzzahlung aus dem ersten Urteil einen Kredit aufgenommen und die Summe in einem Betrag statt in Raten gezahlt. Ralf B. zeigte sich reuig. „Es tut mir leid“, betonte er mehrfach.

Richter Schröter verkündete das anschließende Urteil des Schöffengerichts: Das erhöhte die Strafe aus dem Schönebecker Urteil auf ein Jahr und vier Monate Freiheitsentzug, die auf drei Jahre zur Bewährung ausgesetzt werden, sowie zum Einzug des erlangten Wertes aus dem Drogenverkauf - 96 Euro. „Wir müssen hier nicht das ganz dicke Brett bohren. Das liegt schon eine Weile zurück“, hatte Schröter schon eingangs der Verhandlung gesagt. (mz)