Vertreter in Schwierigkeiten Polizei im Salzlandkreis vereitelt Betrug mit wertloser Büchersammlung
Nachdem ein Ehepaar im Salzlandkreis der Polizei einen geplanten, vermeintlichen Betrug bei dem Verkauf einer Büchersammlung gemeldet hat, schlagen die Beamten zu.

Salzlandkreis/MZ - Am Mittwoch, dem 10. Juli 2024, erhielt das Polizeirevier Salzlandkreis von einem Ehepaar die Mitteilung einer vermeintlichen Betrugsstraftat. Ein Vertreter des „Bibliothek-Registers“ hatte sich, nach Aussagen eines Polizeisprechers, telefonisch bei den Eheleuten für einen Hausbesuch am Abend angemeldet und erklärt, am Verkauf einer Büchersammlung interessiert zu sein.
Da die Familie bereits zuvor Opfer eines sogenannten Faksimile-Betrugs geworden war, handelte sie sofort und setzte unverzüglich die Polizei über den Sachverhalt in Kenntnis. In weiterer Folge suchten, mit Zustimmung der Familie, vier Beamte des Revierkriminaldienstes die Wohnanschrift der Eheleute auf, um einen Scheinverkauf durchzuführen.
Beamte warten auf Vertreter
Die Beamten postierten sich verdeckt auf und vor dem Grundstück der Eheleute und warteten das Eintreffen des angemeldeten Vertreters ab. Gegen 17.45 trafen dann auch zwei männliche Personen an der Wohnanschrift ein, wiesen sich mittels Ausweis der Firma „Bibliothek-Register“ aus und erklärten, einen Kaufinteressenten für die Bertelsmann Büchersammlung der Familie zu haben.
Dieser Kaufinteressent wäre bereit, einen Spitzenwert in Höhe von 187.000 Euro für die besagte Sammlung zu zahlen. Um den verlockenden Kauf abwickeln zu können, wurden die Opfer aufgefordert im Vorfeld einen Betrag in Höhe von 18.000 Euro für anfallende Notarkosten an die Vertreter zu entrichten. Am Ende des Verkaufsgesprächs wurde den Eheleuten ein Kaufvertrag über das Geschäftsmodell „Black“ vorgelegt, welcher einen Anzahlungsbetrag in Höhe von 2.998 Euro beinhaltete.
Tatvorwurf des Betrugs
Nach der Vertragsunterzeichnung verließen die vermeintlichen Vertreter das Wohnhaus und die eingesetzten Beamten gaben sich draußen zu erkennen. Die Polizeibeamten eröffneten gegenüber den Beschuldigten den Tatvorwurf des Betrugs. Beide Beschuldigte zeigten sich überrascht und machten, nach der durchgeführten Belehrung, von ihrem Aussageverweigerungsrecht Gebrauch.
Nach einer telefonischen Rücksprache mit der zuständigen Bereitschaftsstaatsanwältin konnten vier Smartphones sowie Aktentaschen und -mappen mit mehreren bereits ausgefüllten Verträgen für das Verfahren beschlagnahmt werden.
Die Ermittler gehen davon aus, dass auch weitere Bücherbesitzer den Betrügern auf den Leim gegangen sein könnten. Dies werden jetzt die weiteren Ermittlungen ergeben.