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Landgericht Magdeburg Landgericht Magdeburg: Rentner erhält Schadensersatz nach Unfall mit Radlader

Von Marko Jeschor 16.01.2015, 15:20
Justitia
Justitia Symbol/DPA Lizenz

Aschersleben - Lange musste Peter Nettlau um sein Recht kämpfen. Jetzt steht fest: Der Rentner aus Aschersleben erhält nach dem Unfall auf dem Recyclinghof des Kreiswirtschaftsbetriebes vor anderthalb Jahren vom Landkreis Schadensersatz. Das Landgericht Magdeburg verurteilte in dem Zivilverfahren den Landkreis, die Reparaturkosten des Kleinwagens in Höhe von 3 500 Euro zu zahlen. Hinzu kommen die Kosten für den Mietwagen in Höhe von 1 600 Euro. Das Urteil ist rechtskräftig.

Radlader im Blindflug

Richter Christian Löffler kam nach mehreren Verhandlungstagen und einem Vor-Ort-Termin in Aschersleben zu der Auffassung, dass der Radlader, der den Wagen von Nettlau mit seiner Schaufel damals quasi aufgespießt hatte, im Blindflug unterwegs gewesen war. Das sei auch bei Ladetätigkeiten auf einem Betriebshof nicht erlaubt, so der Richter. Damit habe der Fahrer des Radladers gegen das Rücksichtnahmegebot der Straßenverkehrsordnung verstoßen - ungeachtet der Tatsache, dass sich am Eingang des Recyclinghofs ein Hinweis befindet, wonach Betriebsfahrzeuge Vorfahrt haben.

Rentner war unbefugt auf Betriebsgelände unterwegs

Zum Zeitpunkt des Unfalls hatte Nettlau ein paar Säcke mit Grünschnitt auf dem hinteren Teil des Betriebsgeländes abgeladen. Dort hätte sich der Rentner aber nicht aufhalten dürfen, argumentierte die Rechtsvertretung des Landkreises in dem Verfahren. Kreiswirtschaftsbetriebsleiter Ralf Felgenträger bedauerte den Unfall zwar persönlich, gleichwohl wies die zuständige Versicherung zum Kommunalen Schadensausgleich die Forderung des Rentners zurück. (mz)