Hartz-IV-Gesetze Hartz-IV-Gesetze: Erwerbslose selbst betreuen
Aschersleben/MZ. - Bereits im Februar hatten sich die Verwaltung und der Kreistag dafür ausgesprochen und mit den Vorbereitungen begonnen (die MZ berichtete). In der jüngsten Sitzung wurden die Kreistagsmitglieder nun darüber informiert und mit dem Vorbereitungsstand vertraut gemacht. Wie Dezernentin Petra Czuratis erläuterte, werde in der Verwaltung derzeit eine Analyse erarbeitet, um sie dann zur Abwägung aller Vor- und Nachteile dem Kreistag vorzulegen. Genau werde jetzt aber beim Landkreis geprüft, ob das Optionsmodell favorisiert wird oder ob es günstiger wäre, mit der Agentur für Arbeit eine Arbeitsgemeinschaft zu bilden.
Leistungen für das Arbeitslosengeld II, so eine Informationsvorlage an den Kreistag, sollen an zwei Standorten, in Aschersleben und in Staßfurt, erbracht werden. Ob dafür auch Mitarbeiter der Orte und Verwaltungsgemeinschaften eingesetzt werden, die bisher für die Sozialhilfeempfänger zuständig waren, konnte Frau Czuratis noch nicht sagen. Sowohl Ulrike Selisko (SPD) als auch Klaus Wycisk (CDU) hatten in der Kreistagssitzung angemahnt, das Optionsmodell nur zu wählen, wenn der Landkreis dafür nicht Mittel aus dem Haushalt verwenden müsse. Auch Klaus Bierende (Wählergemeinschaft) hatte gefordert, das Ganze reiflich zu überlegen und die Einwohner im ländlichen Raum nicht zu vergessen. "Wer schon wenig Geld hat, kann das nicht auch noch für Fahrgeld ausgeben", sagte er. Ob das Optionsmodell für den Landkreis Mehrkosten erfordere, konnte die Dezernentin noch nicht sagen. Was Gerhard Erfurth (CDU- Fraktionsvorsitzender) zu der Erklärung veranlasste: "Ich bin froh, dass wir wissen, was sie nicht wissen".
Ende August, so der zeitliche Rahmen in der Verwaltung, soll der Kreistag darüber befinden, ob das Auszahlen der Sozialhilfe in den Kommunen bzw. Verwaltungsgemeinschaften zum Jahresende aufgehoben wird. Im Oktober soll die Leistungsberechnung erfolgen und die ersten Bescheide nach den neuen Vorschriften sollen im Dezember für die Betroffenen erlassen werden.