Generelle Regelung Generelle Regelung: Aschersleben ist keine Ausnahme
Halle/MZ. - Die Veranstalter der Landes- und Bundesgartenschauen handhaben das Hundeverbot ähnlich. Zur Bundesgartenschau in Schwerin sind Tiere auf dem Gartenschaugelände generell nicht erlaubt. Auf einem Großparkplatz stehen Hundeboxen zur Verfügung. Der Service wird von 8 bis 19.30 Uhr angeboten. Bei der Abgabe der Hunde muss der Hundehalter den Impfpass des Hundes vorlegen. Auf der Landesgartenschau des Landes, die bis zum 18. Oktober stattfindet, sind Hunde und Fahrräder generell verboten.
Ein Hundeverbot gilt auch in diesem Jahr bei den Gartenschauen in Reichenbach (Sachsen), in Rain (Bayern) und in Rechberghausen (Baden-Württemberg). Für die Landesgartenschauen im kommenden Jahr in Rosenheim (Bayern), Hemer (Nordrhein-Westfalen), Villingen-Schwenningen (Baden-Württemberg) und Bad Nauheim (Hessen) soll ebenfalls ein Hundeverbot gelten.
Innerhalb der Gefahrenabwehrverordnung gibt es sogar Städte in Deutschland, die ein Hundeverbot für öffentliche Parks ausgesprochen haben.