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Bürgermeister von Westerhausen Bürgermeister von Westerhausen: Heintze wegen Körperverletzung verurteilt

Von Hendrik Kranert 26.03.2002, 16:35

Quedlinburg/MZ. - Verhandelt wurde ein Vorfall, der sich während des Schützenfestes im Jahr 2000 in Westerhausen ereignet hat. Dabei waren Beamte des Quedlinburger Polizeireviers, die während einer Routinefahrt auf dem Festplatz Station machten, von Besuchern angepöbelt worden. Einer davon, der nach Aussagen von Zeugen den Beamten sein nacktes Gesäß gezeigt haben soll, konnte gestellt werden. Der Mann wurde von zwei Polizisten zum Streifenwagen gebracht, um dort seine Personalien festzustellen.

Noch während der damals 18-Jährige von den beiden Beamten an den Armen gehalten wurden, trat Bürgermeister Heintze hinzu. "Er erklärte dem späteren Opfer, dass er dieses schon länger auf dem Kieker habe", sagte Richterin Antje Schlüter auf Nachfrage der MZ. Unter den Augen der Polizisten soll Heintze dem jungen Mann dann mit dem Knie in die Genitalien getreten haben, worauf dieser zu Boden ging. Heintze bestritt jedoch auch vor Gericht, er habe sein Gegenüber getreten. Von einem Polizisten wird der Angriff bestätigt, so Schlüter, die beiden anderen Beamten, die den Mann festhielten, wollen nur eine Bewegung Heintzes wahrgenommen haben, weil sie dem Bürgermeister in Erwartung einer Erklärung ins Gesicht sahen.

Der junge Mann ging zu Boden, lehnte jedoch zunächst das Angebot ab, einen Arzt zu Hilfe zu holen. Später wurde dem Opfer schlecht, er brach zusammen. Schlüter zufolge wurden eine Prellung der Hoden mit Unterblutungen festgestellt. In der Folge schloss sich ein neuntägiger Krankenhausaufenthalt an. "Eine Gutachterin hat festgestellt, dass die erlittenen Verletzungen unter anderem typisch für solch'' einen Tritt mit dem Knie sind", sagte Schlüter. Für das Gericht stand daher Heintzes Schuld fest. Ob das Vergehen des ehrenamtlichen Dorfoberhaupts auch dienstrechtliche Konsequenzen hat, ist noch offen. Bei der Kommunalaufsicht des Landkreises war der Fall bislang nicht bekannt, erklärte Sprecher Bernd Kuhmann. Nach MZ-Informationen wird aber in der Kreisverwaltung davon ausgegangen, dass Heintze im Amt verbleiben kann, weil die Freiheitsstrafe unter einem Jahr liegt. Erst darüber sind bei ehrenamtlichen Bürgermeistern Amtsenthebungen vorgesehen, anders als bei hauptamtlichen Ortsvorstehern.

Eberhard Heintze wollte das Verfahren am Dienstag nicht kommentieren: "Das ist ein schwebendes Verfahren", erklärte Heintze mit Hinweis auf die laufende Berufung. Dessen Anwalt, Christoph Wolters, erklärte, seiner Ansicht nach habe das Gericht "die Beweislage völlig falsch gewürdigt".