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Ärzte sauer über Urteil zur Praxisgebühr

Von Dennis Lotzmann 22.03.2005, 18:54

Aschersleben/MZ. - Abwinken, Kopfschütteln, Sarkasmus. So reagierten am Dienstag Ärzte auf das bundesweite Musterurteil in Sachen Praxisgebühr: "Das ist der Gipfel", meinte beispielsweise die in Aschersleben praktizierende Allgemeinmedizinerin Heidrun Pfeiffer. "Das ist absolut ungerecht", empörte sich Gynäkologin Dr. Christel Voitl. Und Allgemeinmediziner Henning Jauch aus Gatersleben erinnerte an die grundsätzlichen Probleme mit der Praxisgebühr. Aber: Säumige Zahler sind - anders als im Bundesmaßstab, wo 350 000 Patienten die Gebühr schuldig sind - zumindest bei diesen drei Ärzten die Ausnahme. Doch was passiert, wenn säumige Zahler nun in Sachen Mahngebühren und Gerichtskosten auf einen Freibrief hoffen dürfen?

Jauch sieht da keine Probleme: "Bei mir hat noch keiner Schulden machen dürfen." Patienten, die in seine Praxis kämen, seien keine Notfälle. Folglich werde erst nach Zahlen der Gebühr oder Vorlage einer Überweisung behandelt. Ähnlich verfährt auch seine Kollegin Heidrun Pfeiffer. Abgesehen von Notfällen - "die kann ich nach 30 Jahren als Ärztin schon erkennen" - sei das Bezahlen der Praxisgebühr Voraussetzung für die Behandlung. Probleme hat die Medizinerin in der Vergangenheit nicht erfahren: Ihre Stamm-Patienten zahlten die Gebühr und wüssten auch, dass die Ärzte das Geld letztlich nur für die Krankenkassen eintreiben.

Folgen hat indes Frauenärztin Voitl erkannt: Seit der Praxisgebühr habe sie rund 20 Prozent weniger Patienten. Frauen, die weder Überweisung noch die zehn Euro vorweisen könnten, würden aber dennoch behandelt. Sie müssten quasi einen Schuldschein unterschreiben und später zahlen. Mit Hilfe des Scheins werde notfalls der Kassenärztlichen Vereinigung (KV) dokumentiert, dass Forderungen offen seien. Voitl erinnert an das grundsätzliche Problem: "Bisher waren im Schnitt 150 Euro nötig, um die zehn Euro einzufordern." Wenn die KV dieses Geld jetzt nicht von den säumigen Zahlen einfordern dürfe, fehle es im Gesamtbudget. Und daraus werde das Honorar für die Ärzte entnommen.