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Wohn-Riester Wohn-Riester: Zusatz-Rente durch Haus

16.11.2008, 20:43

Halle/MZ. - Jörg K., Dessau-Roßlau: Was bedeutet eigentlich Wohn-Riester?

Antwort: Die sogenannte Riester-Rente ist eine vom Staat geförderte Form der privaten Rentenvorsorge. Bisher gibt es sie als Riester-Rentenpolicen, Riesterfonds und Riester-Banksparpläne. Neu ist, dass die Regelungen der Riester-Förderung künftig auch für den Kauf, den Bau oder die Entschuldung selbst genutzter Wohnimmobilien sowie für den Erwerb von Anteilen an Wohngenossenschaften gelten. Auch der Erwerb von Dauerwohnrechten, etwa in einem Seniorenheim, zählt dazu. Diese werden mit den Riester-Zulagen gefördert. Das gilt jedoch nur für Immobilien, die ab dem 1. Januar 2008 gebaut beziehungsweise erworben worden sind. Somit sind künftig Darlehensverträge und Bausparverträge zur Finanzierung einer selbst genutzten Immobilie Riester zertifizierbar und förderfähig.

Jürgen F., Weißenfels: Kann ein Wohn-Riester-Vertrag auch für ein bereits vor zwei Jahren erworbenes Eigenheim genutzt werden?

Antwort: Grundsätzlich ist Wohn-Riester nur für den Kauf oder den Bau einer neuen Immobilie gedacht. Sie können aber auch einen Wohn-Riester-Vertrag abschließen, damit die Zulagen nutzen, und in die Tilgung Ihres Darlehens ab Rentenalter mit einbeziehen. Voraussetzung ist, dass die Tilgung Ihres Darlehens so lange läuft.

Frank L., Halle: Ich kalkuliere jetzt meine Baufinanzierung und würde gern einen Wohn-Riester-Vertrag mit einbeziehen. Wie geht das?

Antwort: Zertifizierte, das heißt zugelassene Wohn-Riester-Verträge stehen seit Anfang November dieses Jahres zur Verfügung. Informieren Sie sich nach den ersten Angeboten. Aber es ist damit zu rechnen, dass sich die Angebotspalette erst allmählich erweitert.

Nicole S., Burgenlandkreis: Welche Zulagen würde ich bei der Wohn-Riester-Förderung vom Staat erhalten und welchen Beitrag müsste ich leisten?

Antwort: Der Staat zahlt bei Verträgen ab 2008 eine Grundzulage von 154 Euro sowie eine Kindergeldzulage in Höhe von 185 Euro für jedes Kind, für das Sie Kindergeld erhalten. Für ab 2008 geborene Kinder wird die Kinderzulage auf 300 Euro erhöht. Dafür müssen Sie einen eigenen Beitrag in Ihren Vorsorgevertrag einzahlen. Dieser Eigenbeitrag muss ab 2008 abzüglich der Zulage, die Sie vom Staat erhalten, vier Prozent des Vorjahreseinkommens ausmachen. Wird der volle Eigenbeitrag nicht erbracht, verringert sich die Zulage anteilig.

Rainer T., Saalekreis: Was muss ich eigentlich beachten, wenn ich einen Riester-Vertrag habe und nun aber auf Wohn-Riester umsteigen möchte?

Antwort: Wer eine Immobilie kaufen möchte, darf die angesparte Summe nach Abschluss des Kaufvertrages aus dem bisherigen Riester-Vertrag entnehmen und kann sie vollständig zur Finanzierung des neuen Wohneigentums einsetzen. Für Verträge, die 2008 geschlossen worden sind, gilt für 2008 und 2009 aber ein Mindestentnahmebetrag von 10 000 Euro.

Manfred R., Burgenlandkreis: Ich habe einen Riester-Vertrag, in den ich monatlich 100 Euro einzahle. Mein Sohn und ich wollen ein Haus bauen. Kann ich den bisher gesparten Riester-Betrag dafür nutzen?

Antwort: Das wäre nur dann möglich, wenn das Riester-Konto bereits eine Summe von 10 000 Euro enthält. Da seit Anfang November die Wohn-Riester-Produkte auf dem Markt sind, können Sie Ihren bestehenden Vertrag in einen Wohn-Riester umwandeln.

Katrin N., Eisleben: Wofür könnte ich einen Wohn-Riester-Vertrag verwenden?

Antwort: Sie können bis zu 100 Prozent Guthaben aus Riester-Sparverträgen für den Bau, den Kauf oder die Tilgung einer selbst genutzten Immobilie verwenden. Vorausgesetzt, sie befindet sich im Inland und wird als Hauptwohnsitz von Ihnen genutzt.

Lukas T., Wittenberg: Wie muss ich mir einen zertifizierten Darlehensvertrag im Sinne von Wohn-Riester vorstellen?

Antwort: Das Neue des Wohn-Riesters besteht darin, dass die Grund- und Kinderzulagen sowie die eventuelle zusätzliche Steuererstattung jetzt auch für Tilgungsleistungen beantragt werden können, die für den Abtrag von Darlehen für eine selbst genutzte Immobilie erbracht werden. Bei den Darlehensverträgen können reine Kreditverträge mit einer laufenden Tilgung angeboten werden. Zulässig sind aber auch Darlehen, für die zunächst nur die Zinsen gezahlt und die später durch einen Bausparvertrag oder einen anderen Altersvorsorgevertrag zurückgezahlt werden. Neben Bauspar-Sofortfinanzierungen sind somit auch Kombinationen aus endfälligem Darlehen und Riester-Rentenversicherung oder Riester-Fondssparplan möglich. Bei den zertifizierten Verträgen ist erstmals der Gesamteffektivzins der Finanzierungskombination anzugeben.

Petra G., Zeitz: Gibt es auch spezielle Riester-Bausparverträge?

Antwort: Die Bausparkassen arbeiten an zertifizierten Riester-Produkten, die seit Anfang November zur Verfügung stehen. Damit gibt es dann ein viertes Riester-Produkt, das Bausparen und Riester-Förderung kombiniert.

Anja B., Halle: Kann ich mit Riester auch mein Haus modernisieren?

Antwort: Nein. Mit dem Eigenheimrentengesetz, also mit Wohn-Riester, wird nur selbst genutztes Wohneigentum als Altersvorsorge gefördert. Modernisierungs- und Energiesparmaßnahmen werden nicht gefördert.

Bettina A., Halle: Wir sind 2003 auf zehn Jahre eine Baufinanzierung mit einem Zins von 4,99 Prozent eingegangen. Derzeit wird uns geraten, bereits jetzt eine Anschlussfinanzierung mit einem angeblich günstigen Zinssatz von 5,9 Prozent festzuschreiben. Was halten Sie davon?

Antwort: Es handelt sich um ein sogenanntes Forward-Darlehen. Damit kann man sich bereits fünf Jahre im Voraus einen vermeintlich günstigen Zinssatz für ein notwendiges Anschlussdarlehen sichern. Ein Forward-Darlehen ist dann günstig, wenn man meint, dass die künftigen Darlehenszinsen sehr viel höher liegen werden als die heutigen und der offerierte Zinssatz des Forward-Darlehens. Unter Umständen sollten Sie vielleicht noch einige Zeit den Markt und die Zinssatzentwicklung beobachten, ehe Sie sich binden. Auch sollten Sie im Auge haben, wie hoch Ihre Restschuld 2013 ist und welche Raten Sie verkraften können.

Margit F., Halle: Mein Mann und ich sind 70 Jahre alt und möchten angesichts der derzeitigen Finanzlage eine Eigentumswohnung kaufen. Können wir mit irgendeiner staatlichen Zulage rechnen?

Antwort: Die Wohn-Riester-Förderung gilt nicht für Personen, die das 67. Lebensjahr vollendet haben. Sie sollten prüfen, inwieweit das KfW-Wohneigentum-Programm mit einem zinsverbilligten Darlehen für Sie zutrifft. Ein Bausparvertrag könnte mit der Wohnungsbauprämie eine Offerte sein.

Torsten B., Sangerhausen: Wir möchten einen Wohn-Riester-Vertrag in das Bankdarlehen für unseren Hausbau einbinden. Gilt für Ehepartner eine Aufteilung des Vertrages?

Antwort: Der Riester-Vertrag ist immer personengebunden. Jeder von Ihnen müsste Inhaber eines solchen Vertrages sein.

Fragen und Antworten notierten Sabine Ernst und Dorothea Reinert.