Weiterarbeit nach der Rente rechtzeitig absprechen

Berlin - Berufstätige, die noch nicht in Rente gehen wollen, können auch über ihr gesetzliches Renteneintrittsalter hinaus weiterarbeiten.
hin.
Arbeitgeber und Arbeitnehmer können zum Beispiel eine Weiterarbeit auf befristete Zeit vereinbaren, informiert die Broschüre. Die Weiterarbeit kann dann mehrfach verlängert werden. Auch wer offiziell in Rente geht und als Rentner oder Rentnerin weiterarbeiten möchte, sollte vorher alles genau mit dem Arbeitgeber besprechen.
Um herauszufinden, welches der bessere Weg ist, können sich Interessierte bei der Deutschen Rentenversicherung beraten lassen. (dpa/tmn)