Weihnachten Weihnachten: Welche Versicherung hilft bei brennendem Baum?
Frankfurt (Main)/dpa. - Haftpflicht, weil ich als Verursacher grade stehe für Schäden anderer - und zwar in unbegrenzter Höhe. Wohngebäude, weil sie Schäden am eigenen Haus abdeckt. Die Hausratpolice springt für die auf dem Weihnachtsmarkt geraubte Geldbörse ein oder ersetzt Geschenke, die Einbrecher haben mitgehen lassen.
Adventskränze und Christbäume, die binnen weniger Minuten die Wohnung lichterloh in Flammen setzen, fallen unter die private Haftpflicht. Ihre Leistung hängt vom Vertrag ab. "Bei Altverträgen greift die Klausel der groben Fahrlässigkeit", erläutert Thorsten Rudnik. Als grob fahrlässig wird zum Beispiel gewertet, wenn brennende Kerzen länger unbeaufsichtigt bleiben. Teure Konsequenz: Der Versicherte bleibt auf dem Schaden sitzen.
Mit einem neueren Vertrag besteht die Chance auf Erstattung. Anstelle grober Fahrlässigkeit zählt das eigene Verschulden. "Je nach Grad des Verschuldens kann der Versicherer aber die Leistung kürzen", sagt Rudnik. Mal schnell in der Küche den Festtagsbraten wenden, während im Wohnzimmer die Tanne im Lichterglanz erstrahlt, dürfte weniger schwer wiegen als Adventskerzen anzuzünden und sich ins Bett zu legen. Letzteres könnte mindestens 50 Prozent Abzug bringen, schätzt der Experte. Juristisch umstritten sei, ob die Assekuranz die Zahlung ganz auf Null setzen kann. Mietern empfiehlt Katharine Lawrence von der Verbraucherzentrale Hessen, bei der Haftpflicht auf die Extraklausel "Mietsachschäden" zu achten. Sie deckt Schäden an der Wohnung ab. In der Regel wird der Vermieter diese zunächst mit Hilfe seiner Wohngebäudeversicherung beseitigen. Aber die nimmt den Verursacher in Regress. Die private Haftpflicht hilft Lawrence zufolge auch, wenn in einer für den Weihnachtsurlaub gebuchten Ferienwohnung etwas schiefgeht. Die Versicherungssumme sollte mindestens 300 000 Euro betragen.
Hausbesitzer sind mit der Wohngebäudeversicherung gegen Feuerfolgen gewappnet. Sie ist keine Pflicht. Trotzdem besitzen laut BdV mehr als 95 Prozent der Eigentümer einen solchen Vertrag. Ersetzt wird alle nicht bewegliche Habe. Etwa Waschbecken, Türen, Fenster, Toiletten, das Gebäude an sich. Gegen einen höheren Beitrag kann grob fahrlässiges Verhalten mit eingebaut werden in die Police. Gut investiertes Geld, meint der BdV.
Die Weihnachtszeit ist Hochzeit für Taschendiebe. Zum Schreck kommt dann meist noch ein saftiger finanzieller Schaden. Den ersetzt die Hausratversicherung. "Zumindest wenn die Tasche mit Gewalt geraubt wurde", erläutert Verbraucherberaterin Lawrence. Viele Verträge haben eine sogenannte Außenklausel. Von Einbrechern gestohlene Präsente fallen ebenfalls unter Hausrat. "Sofern Einbruchspuren sichtbar sind und der Bestohlene beweist, dass die Geschenke da waren". Da lohne es, die Rechungen aufzubewahren.