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Wehrpflicht vor Masterstudium: Einberufung möglich

25.07.2007, 06:56

Köln/Berlin/dpa. - Wehrpflichtige müssen vor einem Masterstudium mit einer Einberufung rechnen. «Für einen zusätzlichen Masterabschluss werden Studenten nach dem Bachelor unter Umständen nicht mehr zurückgestellt», sagte Rüdiger Löhle vom Bundesamt für Zivildienst in Köln.

Dabei komme es darauf an, ob Kombination der Abschlüsse als Einheit anzusehen ist: Wird ein Masterabschluss in einem Fach im unmittelbaren Anschluss an den Bachelor angeboten, werden die Studenten weiter freigestellt. Wer aber etwa nach einem BWL-Studium noch einen Abschluss in einem anderen Fach machen will, könne vorher einberufen werden.

Eine Einberufung sei dabei bis zum dritten Semester des Masterstudiums möglich, so ein Sprecher des Bundesverteidigungsministeriums in Berlin. Auch müssten Wehrpflichtige nach dem Bachelorabschluss in der Regel einen neuen Antrag auf Zurückstellung ausfüllen, um auch für die Dauer des Masterstudiums vom Wehrdienst befreit zu werden. Grundsätzlich können Wehrpflichtige bis zum 23. Lebensjahr zu ihrem neunmonatigen Wehr- oder Zivildienst beordert werden. Bei einer Rückstellung wegen eines Studiums verlängert sich die Frist bis zum 25. Lebensjahr.