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Waschbeckenhöhe: «Es gibt keinen Standard»
Berlin/dpa. - Mieter haben keinen Anspruch auf eine bestimmte Waschbeckenhöhe. Hat der Vermieter das Becken zum Beispiel besonders hoch angebracht, müssen die Bewohner damit leben, erklärt Ulrich Ropertz vom Deutschen Mieterbund (DMB) in Berlin.
«Es gibt keinen Standard, wie hoch Waschbecken hängen dürfen.» Ist der Mieter nicht mit der Höhe einverstanden, kann er dies dem Vermieter zwar mitteilen. Sieht dieser keinen Handlungsbedarf, bleibe dem Mieter jedoch nur, selbst ein niedrigeres Becken anzubringen, falls das baulich möglich ist. Allerdings müsse dann beim Auszug der ursprüngliche Zustand wiederhergestellt werden, erläutert Ropertz.