Vornamen Vornamen: Champagner, Whiskey und Borussia unzulässig
Karlsruhe/dpa. - Auch wenn die deutschen Standesämter und Gerichte nach Einschätzung von Experten immer großzügiger werden - alle Namensvorschläge lassen sie längst nicht durchgehen. In Deutschland gibt es keine gesetzlichen Regelungen zur Zulässigkeit von Vornamen. Darüber dürfen Eltern - durch das Grundgesetz verbürgt - nahezu frei entscheiden. Dieses Recht hat das Bundesverfassungsgericht zuletzt im November dieses Jahres bekräftigt.
Die Karlsruher Richter erlaubten einem Elternpaar, seinen Sohn Anderson Bernd Peter zu nennen. Das Standesamt in Karlsruhe hatte sich zunächst quer gestellt: Anderson sei in Deutschland nur als Nachname gebräuchlich. Das bezweifelte das höchste deutsche Gericht und stellte im Urteil unmissverständlich klar: In das Recht auf freie Namenswahl dürfen die Behörden nur eingreifen, wenn die Eltern verantwortungslos handeln und ihrem Kind schaden.
Diese Gefahr sehen die Gerichte zum Beispiel, wenn der Vorname nicht als solcher zu erkennen ist oder wenn unklar bleibt, ob es ein Mädchen- oder Jungenname ist. Dabei sind die Gerichte inzwischen nicht mehr allzu streng: So entschied das Oberlandesgericht Hamm im März 2005, dass Jungen Luca oder Luka heißen dürfen - der Name werde überwiegend an männlichen Nachwuchs vergeben und das reiche aus.
Vor einigen Jahren hätten die Gerichte noch strikter geurteilt, sagt die Leiterin der Namenberatung an der Universität Leipzig, Gabriele Rodríguez. Die Einrichtung beantworte jährlich rund 3000 Anfragen, erklärt die Sprachwissenschaftlerin. «Die meisten Fragen kommen von Eltern, die wissen wollen, ob ein bestimmter Vorname zulässig ist.» Je erfindungsreicher die Eltern, desto schwieriger sei eine Antwort. Steht etwa ein Urlaubsort für den Namen Pate, ist laut Rodríguez nicht immer sofort klar, dass es sich überhaupt um einen Vornamen handelt. Marrakesh und Andalucia gingen aber in Ordnung.
Immer mehr Eltern versuchten, ihrem Kind einen besonderen, individuellen Namen zu geben, sagt Rodríguez. Diese Einschätzung teilt Gerhard Müller, der die Namenberatung der Gesellschaft für deutsche Sprache in Wiesbaden leitet. «Die Fantasie der Eltern ist groß.» Häufig dienten Prominente oder Filmhelden als Vorlage, sagt Müller. Wie bei den Galadriels und Legolas, die ihre Vornamen dem Streifen «Herr der Ringe» verdankten.
Dass Eltern mit bekannten Namen auch daneben liegen können, entschied das Standesamt Köln im Jahr 2002. Ein türkisches Paar wollte seinen Sohn «Osama bin Laden» nennen. Das lehnte das Amt wegen der Assoziation mit dem weltweit gesuchten Terroristen ab. Die Eltern entschieden sich schließlich für zwei gebräuchliche Namen.
Grenzen gibt es auch für die Zahl der Vornamen. Das hat eine Mutter aus Nordrhein-Westfalen erfahren, die ihren Jungen so nennen wollte: «Chenekwahow, Tecumseh, Migiskau, Kioma, Ernesto, Inti, Prithibi, Pathar, Chajara, Majim, Henriko und Alessandro». Sie scheiterte Anfang 2004 mit einer Verfassungsbeschwerde in Karlsruhe. Zuvor hatte das Oberlandesgericht Düsseldorf die Namenskette auf fünf begrenzt. Laut OLG haben zwölf Namen einen «erheblich belästigenden Charakter» für das Kind.