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Vor Urlaub Ersatzschlüssel zur Wohnung hinterlegen

17.07.2007, 08:53

Berlin/dpa. - Vor dem Urlaub müssen Mieter ihrem Vermieter mitteilen, wer für Notfälle einen Ersatzschlüssel zur Wohnung hat. Das teilt der Immobilienverband Deutschland (IVD) in Berlin unter Berufung auf ein Urteil des Bundesgerichtshofs mit.

Bei einem Wasserrohrbruch etwa muss der Vermieter schnell in die Wohnung gelangen können. Kann der Vermieter im Notfall nicht die Wohnung betreten, ist der Mieter unter Umständen zum Schadensersatz verpflichtet (Az.: VIII ZR 164/70). Der Vermieter selbst kann allerdings keinen eigenen Ersatzschlüssel für die Wohnung verlangen.

Zudem sollten Mieter dem IVD zufolge einen Bekannten oder Nachbarn bitten, bei längerer Abwesenheit ab und zu die Wohnung durchzulüften, um Schimmelbildung vorzubeugen. Bildet sich wegen mangelnden Lüftens Feuchtigkeit an den Wänden, berechtigt das laut einem Urteil des Oberlandesgerichts Frankfurt nicht zu einer Mietminderung (Az.: 19 U 7/99). Überlassen Mieter für wenige Wochen ihre Wohnung gratis einem Bekannten, müssen sie das dem Vermieter nicht melden. Wird für diese Zeit aber Miete verlangt, handelt es sich laut IVD um ein Untermietverhältnis, das vom Vermieter genehmigt werden muss.