1. MZ.de
  2. >
  3. Leben
  4. >
  5. Verstoß gegen Gleitzeitvorschrift: Kündigung unrechtmäßig

Verstoß gegen Gleitzeitvorschrift: Kündigung unrechtmäßig

19.03.2008, 14:44

Frankfurt/Main/dpa. - Nicht jeder Verstoß gegen die Gleitzeitvorschrift rechtfertigt eine sofortige Kündigung wegen Betrugsverdachts. Darauf hat das Arbeitsgericht Frankfurt im Prozess zwischen einem Anlagekonstrukteur und einem Ingenieursunternehmen hingewiesen.

Angesichts der Rechtslage willigte die Firma in einen Vergleich mit 60 000 Euro Abfindung ein. Die fristlose Kündigung ist damit gegenstandslos. Im vorliegenden Fall hatte der Konstrukteur nach 16-jähriger tadelloser Arbeit im Unternehmen zweimal kurz hintereinander vergessen, vor Feierabend die Stechuhr zu betätigen. Als er den Irrtum zu Hause bemerkte, fuhr er mit dem Fahrrad in Freizeitkleidung zurück zur Firma und holte den Stechvorgang mit jeweils zweistündiger Verspätung nach. Vor Gericht gab er an, er habe die Differenz vor seiner nächsten Abrechnung angeben wollen.

Zu diesem Zeitpunkt aber hatte die Firma schon fristlos gekündigt. Nach Auffassung des Gerichts hätte das Unternehmen den Mitarbeiter allerdings vorher anhören müssen. Dies gebiete schon die langjährige Beschäftigungsdauer. Darüber hinaus habe der Arbeitnehmer unwidersprochen auf sein Überstundenkonto von 107 Stunden hingewiesen. Auch vor diesem Hintergrund sei eine Betrugsabsicht nicht plausibel. Es müsse deshalb von einem Versehen ausgegangen werden.