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Versicherungsbetrug Versicherungsbetrug: Richter bestrafen arglistige Täuschung

05.12.2007, 08:13

Berlin/ddp. - Dasgeht aus einem Urteil des Landgerichts Köln (AZ: 24 O 506/06) hervor.In dem Fall hatte eine Antragstellerin beim Online-Antrag Vorschädenverneint und die außerordentliche Kündigung der vorherigenVersicherung ebenfalls unzutreffend verschwiegen. Tatsächlich gab eseinen Vorschaden von über 25 000 Euro und einen Vorversicherer, derwegen Zahlungsverzugs gekündigt hatte.

Die Richter sahen in dem Verhalten eine arglistige Täuschung, diedarauf gerichtet war, bei dem erneuten Schadensfall eine schnelle undproblemlose Regulierung zu erreichen. Die Richter schenkten derEntschuldigung der Frau keinen Glauben. Danach hatte sie dieKündigung der Vorversicherung nicht mehr in Erinnerung gehabt.Erschwerend kam hinzu, dass die Frau im Regulierungsgespräch auchihre wirtschaftliche Situation als normal dargestellt hatte, währendihr Mann zwei Jahre zuvor wegen Betrugs und Urkundenfälschung zueiner Freiheitsstrafe von über fünf Jahren verurteilt worden war unddie eidesstattliche Versicherung abgegeben hatte.