Versicherungen Versicherungen: Welche Policen sind nötig?
Halle (Saale)/MZ. - Christine Z., Plötz: Ich habe seit 35 Jahren eine Hausratversicherung und möchte jetzt eine Wohngebäudeversicherung abschließen. Muss das bei der gleichen Versicherungsgesellschaft geschehen?
Antwort: Nein. Empfehlenswert ist es, bei mehreren Versicherungsanbietern Angebote hinsichtlich der Wohngebäudeversicherung einzuholen und sich dann zu entscheiden - aber auf jeden Fall Preise und Leistungen vergleichen.
Katrin F., Burgenlandkreis: Ich zahle vierteljährlich die Beiträge zur Kfz-Haftpflicht und habe gehört, dass eine jährliche Zahlweise günstiger sein soll?
Antwort: Das stimmt. Wird statt monatlicher oder quartalsweiser Zahlung die Versicherungsprämie auf einen Schlag für das ganze Jahr gezahlt, fällt kein Ratenzuschlag an. So können etwa fünf Prozent gespart werden. Das gilt übrigens für alle Versicherungen.
Margitta M., Bitterfeld-Wolfen: Unser Sohn ist 21, hat seine Lehre abgeschlossen und ist berufstätig. Welche Versicherungen braucht er?
Antwort: Eine der wichtigsten Versicherungen ist die private Haftpflicht. Sie kostet etwa zwischen 70 und 100 Euro, je nach Anbieter. Da sich Ihr Sohn nicht mehr in der Ausbildung befindet, greift hier die Familienversicherung nicht mehr. Mit Beginn der Berufstätigkeit müsste er demzufolge eine eigenständige private Haftpflicht abschließen. Notwendig wäre zudem eine Berufsunfähigkeitsversicherung, die man als junger, gesunder Mensch zu günstigen Konditionen bekommen kann.
Elfriede M., Pouch: Wir wohnen im eigenen Haus, besitzen ein Auto, sind aber nicht mehr berufstätig und brauchen eigentlich unsere Rechtsschutzversicherung nicht mehr. Sollten wir sie kündigen?
Antwort: Sie sollten mit Ihrer Versicherungsgesellschaft sprechen, ob Sie die Rechtsschutzversicherung abspecken können, so dass Sie nur noch den Verkehrsrechtschutz sowie den Haus- und Grundbesitzer-Rechtsschutz behalten.
Franziska L., Zeitz: Ist es möglich, dass auch Kinder unter sieben Jahren, mein Sohn ist fünf, unter den Schutz der Privathaftpflicht fallen können?
Antwort: Kinder sind im Vertrag der Eltern mitversichert, doch für sie gilt eine Besonderheit: Unter sieben Jahren sind sie "nicht deliktfähig", somit nicht schuldfähig. Im Straßenverkehr gilt das bis zum Alter von zehn Jahren. Folge: Die private Haftpflicht muss nicht für die Schäden zahlen. Ihr Nachbar würde also nichts bekommen, sollte Ihr Sohn beim beaufsichtigten Spielen dessen Auto zerkratzen. Wollen Sie als Mutter, unabhängig davon, ob Sie Ihre Aufsichtspflicht verletzt haben oder nicht, versichert sein, müssen Sie darauf achten, dass Ihre Haftpflichtversicherung ausdrücklich deliktunfähige Kinder mitversichert und entsprechend eine so genannte Schuldunfähigkeitsklausel in den Vertrag aufnimmt. In dem Fall hätte Ihr Nachbar Schadenersatz von der Haftpflicht bekommen.
Dirte G., Bitterfeld-Wolfen: Meine Mutter hat für mich 1998 eine Berufsunfähigkeitsversicherung abgeschlossen. Die Versicherungsgesellschaft bietet mir jetzt an, den Passus "abstrakte Verweisung" herauszunehmen. Allerdings müsste ich dann monatlich 20 Euro mehr bezahlen. Sollte ich darauf eingehen?
Antwort: Die "abstrakte Verweisung" besagt, dass die Versicherungsgesellschaft Sie auf die Ausübung eines anderen Berufes verweisen kann, wenn Sie Ihren Beruf nicht mehr ausüben können. Das ist für Sie als Versicherungsnehmerin äußerst ungünstig. Insofern wäre das Angebot der Gesellschaft, auf den Passus zu verzichten, akzeptabel. Zu raten wäre, Vergleichsangebote bei anderen Versicherungsgesellschaften einzuholen. Sollten Sie günstiger sein, könnten Sie Ihre bisherige Berufsunfähigkeitsversicherung kündigen und eine neue abschließen. Ist das aber nicht der Fall, sollten Sie bei Ihrer bisherigen Versicherung bleiben und lieber die 20 Euro mehr bezahlen.
Ursula H., Dessau-Bitterfeld: Unsere Mutter hat eine Pflegekostenversicherung abgeschlossen, die ab Pflegestufe III gilt. Ist das seriös?
Antwort: Ja, Pflegekostenversicherungen gibt es. Allerdings wäre es besser, wenn die Versicherung für die Pflegekosten Ihrer Mutter bereits ab Pflegestufe II einspringen würde. Generelles Problem: Die Kosten für die Pflege müssen vom Versicherten erst nachgewiesen werden, ehe es Geld von der Versicherung gibt. Daher ist es sinnvoller, statt der Pflegekosten-Erstattung eine Pflegetagegeld-Versicherung zu wählen. Dann erhält der Versicherte im Leistungsfall eine bestimmte Summe pro Tag. Das ist für den Versicherten einfacher zu handhaben.
Frauke T., Freyburg: Ich habe gehört, für die Hausratversicherung gibt es eine Faustregel, nach der sich der Wert des Haushalts in etwa bestimmen lässt?
Antwort: Die Versicherer setzen bei einem Quadratmeter pauschal 650 Euro an. Natürlich kann der Wert eines Hausrates individuell auch darüber oder darunter liegen. Wichtig ist, dass man nicht unterversichert ist, da Versicherungsgesellschaften im Bedarfsfall sonst nicht oder nur anteilig zahlen.
Grit H., Merseburg: Bei uns in Haushalt lebt schon immer eine Katze. Jetzt haben wir uns einen Hund aus dem Tierheim dazu geholt. Braucht er eine spezielle Versicherung?
Antwort: Während Ihre Katze über Ihre Privathaftpflicht beitragsfrei mitversichert ist, gilt das für den Hund nicht. Für ihn sollten Sie eine Tierhalterhaftpflicht abschließen.
Helga R., Sangerhausen: Ich bin 69 Jahre alt und zahle seit 1993 für meine Unfallversicherung jährlich 188 Euro. Sollte ich als Rentnerin diese Versicherung nicht lieber kündigen?
Antwort: Sie sollten den Vertrag nicht kündigen, sondern weiter führen. Auch als Rentnerin können Sie, was nicht zu hoffen ist, einen Unfall erleiden und bleibenden Schaden davontragen. Mit der Summe aus der Unfallversicherung wären sie finanziell abgesichert und könnten beispielsweise leichter behindertengerechte Umbauten vornehmen.
Fragen und Antworten notierten Anne Böttger und Dorothea Reinert.
DAS FRAGTEN DIE CHATTER
"Thomas" fragte: Ich würde mir gern eine Zahnzusatzversicherung zulegen, aber weiß nicht genau auf was man da so achten sollte.
Antwort: Bei einer Zahnzusatzversicherung sollte nicht nur auf Zahlen geachtet werden, da viele Versicherungen mit 100 Prozent Erstattung werben. In den Bedingungen steht dann aber, dass nur 100 Prozent des gesetzlichen Zuschusses erstattet werden. Achten Sie darauf, dass die Versicherung einen gewissen Prozentsatz des Rechnungsbetrages erstattet. Eine gute Zahnzusatzversicherung wird es nicht unter 20 Euro Monatsbeitrag geben. Denken Sie dran, dass es bei Zahnzusatzversicherungen Wartezeiten gibt.
"hofgaertner" fragte: Wir haben für Haus und Grundstück Hausrat-, Haftpflicht- und Wohngebäudeversicherung. Wo ist aber das Gewächshaus versichert?
Antwort: Dieses Risiko gehört nicht zum Standardversicherungsschutz und wird deshalb vermutlich nur schwer im Rahmen einer Wohngebäudeversicherung aufzunehmen sein.