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Versicherungen Versicherungen: Unisex-Tarife für Männer und Frauen

30.01.2013, 13:23

Neue Versicherungsverträge, die ab dem 21. Dezember 2012 abgeschlossen werden, unterliegen neuen, einheitlichen Tarifen für Frauen und Männer. Neue Versicherungen dürfen sich nicht mehr nach dem Geschlecht richten, obwohl die Risikobewertung tangiert wird. Bindend sind nun die neuen Unisextarife der Versicherungsgesellschaften.

Ursache dieser neuen Tarife war ein Richterspruch des Europäischen Gerichtshofs, weil unterschiedliche Tarife der EU-Grundrechtscharta widersprechen. Beim Unisextarif ist die Beitragssumme der Geschlechter in jedem Falle ungleich zur entsprechenden Leistungssumme. So erfolgt eine Quersubventionierung von Frau zu Mann. Empfänger der Subvention ist immer das mit dem höheren Risiko behaftete Geschlecht, beispielsweise bei der Rentenversicherung die Frauen und bei der Lebensversicherung die Männer.

Für Frauen war die Kraftfahrzeugversicherung bisher immer billiger als für Männer, denn Männer fahren riskanter, verursachen mehr Unfälle, kommen die Versicherungen teurer. Die Versicherungen konnten bisher ihre Beiträge nach solchen Risikogruppen kalkulieren. Mit den neuen Unisextarifen müssen Männer und Frauen gleichbehandelt werden.

Die wichtigsten Änderungen im Detail

So steigen für Frauen die Beiträge für die Risiko-Lebensversicherung, für kapitalbildende Lebensversicherungen, Erwerbsunfähigkeitsversicherungen oder die Kfz-Versicherung. Die Rürup-Rente und die Krankenversicherung werden dagegen günstiger.

Bei den Männern werden die Berufsunfähigkeitsversicherung , die Rürup-Rente und die private Rentenversicherung teurer. Kapitalbildende Lebensversicherungen, Risikolebensversicherungen und Autoversicherungen werden billiger.

Sowohl bei der Riester-Rente als auch bei der betrieblichen Altersvorsorge bleibt alles zunächst beim Alten. Die Riesterverträge waren schon vor Jahren auf Unisextarife umgestellt worden. Experten erwarten früher oder später auch Unisextarife bei der betrieblichen Altersvorsorge.

Neue Tarife für neue Verträge

Altverträge können von den neuen Unisextarifen nicht profitieren. Für alle Neuverträge gilt der 21. Dezember als Stichtag. Die Versicherer hatten den Kunden geraten, noch schnell vor dem 21. Dezember Verträge einzugehen. Gegen diese Eile hatten Verbraucherschützer Stellung bezogen.

Wer nachträgliche Änderungen an bestehenden Verträgen vornehmen will, sollte vorsichtig sein. Die Versicherer könnten diese Änderungen wie einen Neuabschluss behandeln. Allerdings ist die ausdrückliche Zustimmung des Kunden erforderlich. Davor ist die Prüfung des Kleingedruckten das A und O.

Bei Unsicherheiten empfiehlt sich die gelassene Prüfung der neuen Tarife und Versicherungsbedingungen. Auch die Verbraucherzentralen sowie die Stiftung Warentest helfen im Zweifelsfall weiter.