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Versicherungen Versicherungen: Geld zurück dank Urteil zu Klauseln

03.08.2012, 17:29

hamburg/dpa. - Wer vorzeitig eine solche Versicherung gekündigt hat, müsse beim Versicherer seine Ansprüche anmelden. Dazu rät die Verbraucherzentrale Hamburg nach dem BGH-Urteil. Das Gericht hatte einige gängige Vertragsklauseln zu Rückkauffristen, Stornoabzug und der Verrechnung von Abschlusskosten für unwirksam erklärt.

Das Urteil betrifft alle Kunden, die vorzeitig aus einem Vertrag ausgestiegen sind, der nach 2001 abgeschlossen wurde. Fast alle Versicherer hätten laut Verbraucherschutz die unwirksamen Klauseln benutzt. Die Regelungen zu Abschlusskosten wurden ab 2008 zwar geändert, die unwirksamen Klauseln zum Stornoabzug könnten aber noch in Verträgen stehen.

"Kunden sollten jetzt einen Musterbrief an ihren Versicherer schicken", raten die Verbraucherschützer aus der Hansestadt. Das Muster gibt es auf ihrer Website. Durch die Bedingungen in Kapitallebens- und privaten Rentenversicherungen hatten Betroffene, die vorzeitig aus ihrem Vertrag ausgestiegen waren, teils herbe Verluste gemacht. Darin liege eine unzulässige Benachteiligung des Kunden, entschied nun der BGH. Die Verbraucherzentrale rechnet damit, dass die Versicherer pro Vertrag rund 500 Euro zurückzahlen müssen.