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Versicherung  Versicherung : Wer haftet für Ehrenamtler?

Von Monika Hillemacher 17.06.2017, 10:00
Für ehrenamtlich Engagierte - etwa beim Roten Kreuz - greift in der Regel die gesetzliche Unfallversicherung.
Für ehrenamtlich Engagierte - etwa beim Roten Kreuz - greift in der Regel die gesetzliche Unfallversicherung. dpa

Frankfurt(Main) - Sie jäten Beete, bringen Kinder zum Training, kümmern sich um Alte und Kranke, agieren als Heimbeirat, rücken zum Löschen aus oder sind politisch aktiv. Mehr als 20 Millionen Menschen engagieren sich ehrenamtlich. Doch was passiert, wenn Freiwilligen im Dienst für die Gesellschaft etwas passiert? Sie einen Unfall haben oder Schaden verursachen?

Für ehrenamtlich Tätige gibt es eigene Versicherungen, die existenzielle Risiken wie Unfall und Haftpflicht abdecken. Schutz besteht sowohl auf gesetzlicher als auch auf freiwilliger Basis, wie Holger Niese erläutert. Er ist beim Deutschen Olympischen Sportbund (DOSB) zuständig für Versicherungsfragen. Der DOSB gehört neben der Feuerwehr zu den größten Organisationen mit Ehrenamtlichen.

Berufsgenossenschaften und Unfallkassen springen ein

Den gesetzlichen Unfallschutz gewährleisten in der Regel Berufsgenossenschaften (BG) und Unfallkassen. Beide springen zum Beispiel ein für diejenigen, die anderen Menschen in Notsituationen helfen. Dazu zählen Mitglieder der Bergwacht ebenso wie Mitglieder von Rotem Kreuz, Technischem Hilfswerk und Rettungsdiensten.

Auch in der Alten-, Wohlfahrts- und Gesundheitspflege sowie in der Kirche Engagierte und ehrenamtliche Kommunalpolitiker sind erfasst. Die Versicherung läuft über die jeweiligen Organisationen. Sie gilt automatisch mit Übernahme des unentgeltlichen Ehrenamts, so dass sich Einzelne nicht gesondert anmelden müssen. Darauf weist das Bundessozialministerium in einer Informationsbroschüre hin.

Übungsleiter in Sportvereinen genießen laut Niese gesetzlichen Schutz durch die BG, sollten sie sich zum Beispiel verletzen. Eltern, die Kinder zu Training und Wettkampf chauffieren, fallen jedoch durchs Raster, sagt Christine Ramsauer von der Verwaltungs-Berufsgenossenschaft (VBG). Dies sei vergleichbar „mit der Bringpflicht zur Schule im Rahmen der elterlichen Fürsorge“. Wer bei Festen anpackt oder am Vereinsheim mitbaut, sollte sich vorab über Versicherungsdetails informieren.

Ungleiche Regelungen für Feuerwehrleute

Für rund eine Million Feuerwehrleute im Land existieren Regelungen ähnlich „einem Flickenteppich, weil Ländersache“, sagt Carsten-Michael Pix vom Deutschen Feuerwehrverband. Brandlöscher in Bayern und Nordrhein-Westfalen seien durch die Unfallkassen geschützt, während etwa in Niedersachsen, Thüringen und Sachsen-Anhalt spezielle Feuerwehrunfallkassen diese Aufgabe übernähmen. Beide leisten auch bei Unfällen auf dem Weg zum Einsatz. Geht beim Crash ein fremdes Auto kaputt oder treten Wehrleute im Einsatz eine Tür ein, greife der kommunale Schadenausgleich.

Ehrenamtliche in der Flüchtlingsarbeit genießen den Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung. „Hier ist immer die Tätigkeit im Einsatz selbst versichert und auch der Hin- und Rückweg zum Einsatz- und Wohnort“, erläutert Bianca Boss vom Bund der Versicherten. Voraussetzung sei, dass der Helfer von Bund, Land oder Kommune beauftragt ist.

Private Flüchtlingshilfe könne über Unfall-Sammelversicherungen der Bundesländer abgedeckt sein. Da nicht jedes Land eine solche abgeschlossen hat, rät Boss, sich zu erkundigen. Länder-Sammelversicherungen gelten darüber hinaus häufig für alle diejenigen, die weder gesetzlich noch anders unfallversichert sind. Oft ergänzen Haftpflichtversicherungen die Sammelverträge.

Freiwillige Absicherung möglich

Engagierte Bürger ohne Anspruch auf gesetzliche Hilfe können sich freiwillig über die sogenannte Ehrenamtsversicherung absichern. Diese ist in der Regel bei der Verwaltungs-Berufsgenossenschaft (VBG) angesiedelt. Sie greift etwa für Funktionsträger - Vorstände, Kassenwarte, Schiedsrichter oder Mitglieder von Partei- und Gewerkschaftsgremien. Die Sicherung sei auf zwei Wegen möglich, erläutert die VBG: Entweder schließe die jeweilige Organisation den entsprechenden Vertrag oder „die Ehrenamtsträger versichern sich selbst“. Der Beitrag kostet derzeit 3,20 Euro pro Person und Jahr.

Manche Vereinigungen bieten ihren Helfern die Option, sich privat zu versichern. So hat die Bundesarbeitsgemeinschaft Seniorenarbeit (BAGSO) sowohl für Haftpflicht als auch für Unfall Rahmenverträge abgeschlossen, die sie Mitgliedsvereinen für deren Aktive offeriert. Eingeschlossen seien Schäden, „die der Ehrenamtliche anrichtet“, so Geschäftsführer Guido Klumpp. Darüber hinaus können Ehrenamtliche für Dienstreisen mit dem Auto über eine Kasko-Sammelversicherung geschützt werden.

Auf eigene Faust Policen abzuschließen, sollte sorgfältig geprüft werden. Manchmal umfasse eine sowieso bestehende Privathaftpflicht ehrenamtliche Arbeit, so Bianca Boss. Zudem seien Leistungen des gesetzlichen Unfallschutzes weitreichender als die des privaten. (dpa/mz)