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Versicherung Versicherung: Police für die erste Wohnung?

Von Dorothea Reinert 16.07.2004, 20:24

Halle/MZ. - "Kinder sind grundsätzlich bei den Eltern mitversichert, solange sie bei den Eltern den Hauptwohnsitz haben", sagt Andreas Reißaus, Regionalsprecher des Bundesverbandes Deutscher Versicherungskaufleute. Ziehen sie aus und gründen sie einen eigenen Haushalt, brauchen sie eine eigene Haushaltspolice. Sie sollte sich beim Beitrag am oft noch geringen Wert der Sachen orientieren und preiswert sein.

Hier zu sparen, sollte nach Ansicht des Experten überlegt sein. Beispiel: Kleidung, Stereoanlage, Fernseher, PC oder Laptop gehören zur Erstausstattung. Zerhaut der Blitz die Elektronik, seien etwa 1 000 Euro Ersatz für junge Leute viel Geld. Ähnlich könnte es sein, wenn die Silvesterparty mit einem kleinen Brand endet und das Zimmer völlig hinüber ist.

"Ich möchte dann nicht derjenige sein, der geraten hat, dass sich eine Haushaltspolice nicht lohnt", meint Reißaus. Für kleine Haushalte könne man bei einigen Versicherungsgesellschaften für Jahresbeiträge von 40 bis 50 Euro ziemlich gute Versicherungspakte kaufen. Manchmal sei dafür auch Fahrraddiebstahl mitversichert.

Und wie ist es mit den berühmten Rotweinflecken, wenn auf einer Party die Couch des Gastgebers mit dem edlen Getränk bekleckert wird? Wer kommt für den Schaden auf? Hier gibt Reißaus Entwarnung: Die Versicherung der Eltern springt ein und übernimmt den Schaden. Das ist selbst dann der Fall, wenn Kinder nicht mehr bei den Eltern wohnen. Voraussetzung ist allerdings, dass Sohn oder Tochter nicht verheiratet sind und sich in der Ausbildung befinden - in Lehre oder Studium.

Beispiel: Ein junger Mann leistet nach dem Abi Zivildienst, absolviert eine Lehre und beginnt anschließend noch ein Studium an der Uni. In dem Fall kann er auch mit 27 oder 28 Jahren noch bei den Eltern mitversichert sein. Vereinfacht ausgedrückt gilt die Mitversicherung Reißaus zufolge solange, bis das "Kind eigenes Geld verdient". Selbst eine Wartefrist auf einen Arbeitsplatz nach beendeter Lehre bis zu einem Jahr sei bei etlichen Anbietern noch mitversichert. Nach Abschluss von Studium oder Lehre ist eine eigene Haftpflicht notwendig. Dann greift die Versicherung der Eltern nicht mehr.

Studenten sind bis zu ihrem 25. Geburtstag über ihre Eltern versichert. Hier greift die so genannte Familienversicherung. Das heißt, mindestens ein Elternteil muss Mitglied einer gesetzlichen Krankenkasse sein. Der Regionalsprecher verweist auf eine "Tücke": Ist der andere Elternteil privat krankenversichert und verdient mehr, fällt die Familienversicherung für den Sprössling weg. Wichtig: Wehrdienst- und Zivildienstzeiten verlängern die Familienversicherungszeit über das 25. Lebensjahr hinaus um die Zeit des geleisteten Dienstes.

Auszubildende sind nach Auskunft der AOK Sachsen-Anhalt krankenversicherungspflichtig. Das legt Paragraph 5, Absatz 1, Sozialgesetzbuch V (SGB) fest. Wie bei den Beschäftigten zahlt der Arbeitgeber die Hälfte des Beitrags. Erhält ein Azubi regelmäßig im Monat nicht mehr als 325 Euro, trägt der Arbeitgeber die Beiträge allein.

Bei einer rein schulischen Ausbildung können die Jugendlichen bis zum 25. Lebensjahr bei den Eltern familienversichert bleiben, wenn die übrigen Voraussetzungen für die Familienversicherung (Paragraph 10 SGB V) erfüllt sind.