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Versandhandel Versandhandel: Hustensaft per Internet

Von Sebastian Knoppik 02.02.2005, 21:19

Berlin/Neunkirchen/dpa. - Ob Nasenspray, Kopfschmerztablettenoder Potenzmittel - alles lässt sich heutzutage per Internet oderTelefon bestellen. Seit Anfang 2004 ist der Versandhandel mitMedikamenten hier zu Lande erlaubt. Dabei locken die Versandapothekenmit teils kräftigen Preisnachlässen. Doch auch ein Jahr nach derLiberalisierung ist die Internet-Bestellung nicht immer günstiger alsder Besuch in der Apotheke um die Ecke: Zum Gesamtpreis kommt meistnoch eine Versandpauschale hinzu.

«Versandapotheken lohnen sich vor allem für Menschen, dieregelmäßig Medikamente brauchen, zum Beispiel chronisch Kranke oderFrauen, die die Pille nehmen», erklärt Silvia Pleschka,Gesundheitsreferentin der Verbraucher Initiative aus Berlin. Wenigergeeignet sei die Internet-Apotheke hingegen, wenn man akut krank ist- dafür seien die Lieferzeiten einfach zu lang.

Auch Martin Didunyk, zuständig für den Vertrieb beimArzneimittelversandhandel Pharma24 in Neunkirchen am Brand (Bayern),räumt ein, dass der Versandhandel in akuten Fällen die Apotheke umdie Ecke nicht ersetzen kann: «Ich hoffe sehr, dass jemand mit akutenSchmerzen nicht auf die Idee kommt, das Schmerzmittel beimVersandhandel zu bestellen.»

Die Versandapotheke biete allerdings neben oft niedrigen Preisenauch Vorteile gegenüber der herkömmlichen Apotheke: «Bei dem einenoder anderen Anwendungsgebiet möchte man vielleicht nicht unbedingtpersönlich in der Apotheke kaufen», erklärt Didunyk. Dazu zähltenetwa Inkontinenzprodukte. Zudem sei es einfach bequemer, sich dieWaren nach Hause liefern zu lassen.

In Deutschland darf der Versandhandel mit Medikamenten nur vonApothekern angeboten werden. Hinter zugelassenen Versandangebotensteckt daher immer eine «normale» Apotheke oder zumindest einBerater, der ausgebildeter Apotheker ist.

Eine Besonderheit war bisher die Versandapotheke DocMorris aus demniederländischen Heerlen, die auch nach Deutschland liefert. Bis vorkurzem zahlten Kunden bei rezeptpflichtigen Medikamenten nur diehalbe Zuzahlung, also maximal fünf Euro. Nach einem Urteil desBerliner Kammergerichts vom 27. Januar darf DocMorris aber keineapothekenpflichtigen Arzneimittel mehr an deutsche Endverbraucher imVersandhandel schicken. Untersagt wurde auch, für den Versandhandelzu werben, soweit es sich um verschreibungspflichtige Arzneien odersolche handelt, für die es in Deutschland keine Zulassung gibt (Az.:5 U 300/01).

Die Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände (ABDA) in Berlinsieht Versandapotheken ohnehin kritisch: «Die Anbieter können dielokale, wohnortnahe Versorgung der rund 21 000 Apotheken inDeutschland nicht ersetzen», sagt Sprecherin Ursula Sellerberg. Nurder Apotheker vor Ort wisse etwa, welche Medizin der Patientzusätzlich einnimmt. «Im persönlichen Gespräch erfährt der Apothekeraußerdem wichtige Informationen wie Gewicht und Alter und kann denPatienten so umfassend beraten.»

Neben einigen größeren Versandapotheken in Deutschland bietenviele herkömmlichen Apotheken einen Bringdienst für Medikamente an,den so genannten Home-Service. Hier können Arzneimittel per Internetunter www.aponet.de von einer Apotheke in der Umgebung bestelltwerden, wie Verbandssprecherin Sellerberg erklärt: «Die meistenApotheken bieten diesen Service kostenlos an.»

Große Preisnachlässe sind dabei allerdings nicht zu erwarten. Zwarkönnen die Apotheken für nicht verschreibungspflichtige Medizininzwischen die Preise frei gestalten. Aber laut Sellerberg haben sich93 Prozent der Apotheken dafür entschieden, die Preise beizubehalten:«Die meisten Apotheken wollen sich über Leistung und Service undnicht über den Preis positionieren.» Ganz anders ist es bei dengroßen deutschen Versandapotheken. Insbesondere aufStandardmedikamente wie Kopfschmerztabletten bieten sie teilweisegrößere Nachlässe.

Dennoch ist die Bestellung bei der Versandapotheke nicht immerbilliger als der Gang zur Apotheke. Bei den meisten Anbietern kommtnämlich noch eine Versandpauschale dazu. Diese fällt nur bei hohemBestellwert sowie bei der Bestellung von verordneten Arzneimittelnweg.

Martin Didunyk von Pharma24 empfiehlt daher, den Medikamentenkaufzu planen: «Jedes Jahr kommt die Zeit der Allergien, jedes Jahr kommtdie Erkältungszeit.» Verbraucherschützerin Pleschka warnt jedochdavor, unnötige Vorräte anzuhäufen, nur um die Versandpauschale zusparen: «Was soll man mit zehn Packungen Aspirin?»

Wer Medikamente im Internet bestellen möchte, sollte vorher dasKleingedruckte studieren: «Im Impressum des Angebots muss die Adresseund Telefon-Nummer des Anbieters stehen. Es sollte sich möglichst umeinen Apotheker aus Deutschland oder einem anderen EU-Staat handeln»,erklärt Gesundheitsexpertin Silvia Pleschka. Auch die AllgemeinenGeschäftsbedingungen (AGB) seien zu beachten. «Hier sollte man sichvor der Bestellung die Lieferbedingungen anschauen. Wichtig istbeispielsweise, dass nicht der Kunde das alleinige Risiko trägt, wenndie Ware beschädigt wird.»

Informationen: Unter www.ombudsmann.de bietet die VerbraucherInitiative eine neutrale und unabhängige Schlichtungsstelle fürStreitigkeiten über Online-Käufe an.