Verlust von wichtigen Dokumenten Verlust von wichtigen Dokumenten: Kopien erleichtern Ersatz
Halle/MZ. - Der Personalausweis gehört zu den wichtigsten Dokumenten von Erwachsenen über 14 Jahre. Geht er verloren, sollte umgehend bei der Passbehörde am Wohnort eine Verlustanzeige aufgegeben werden. Wichtig für die Neuausstellung ist, dass der Antragsteller seine Identität nachweisen kann; er muss also die Geburtsurkunde und beispielsweise den Führerschein mitbringen. Der neue Ausweis kostet acht Euro. Die Passbehörde ist verpflichtet, den Verlust des Personalausweises der Polizei zu melden, damit er in das Fahndungsnetz aufgenommen werden und Missbrauch vermieden werden kann.
Bei Verlust des Reisepasses gelten für deutsche Staatsbürger die gleichen Hinweise wie beim Verlust des Personalausweises. Die Zweitausstellung kostet 26 Euro.
Wenn die EC- oder Bankkarte abhanden gekommen ist, muss zur Begrenzung des Schadens umgehend die Sperrung veranlasst werden. Dafür gibt es den zentralen Sperrannahmedienst aller deutschen Banken. Er ist unter der Telefonnummer 01805 / 021021 rund um die Uhr zu erreichen. Wegen einer Neuanschaffung sollte man sich mit seiner Bank in Verbindung setzen. Selbstverständlich sollte es sein, mit Karte und Pin-Nummer stets sorgsam umzugehen. Denn: Wenn eine EC-Karte nachts aus einem verschlossenen Auto gestohlen und das Konto leer geräumt wird, hat der Besitzer wegen grober Fahrlässigkeit keinen Anspruch auf Schadenersatz gegenüber seiner Bank (Landgericht Essen, 16 O 472 / 92). Dasselbe gilt, wenn ein Kartenverlust erst eine Stunde nach Verlust gemeldet wird (Oberlanddesgericht Hamm, 31 U 7 / 96) oder die EC-Karte zusammen mit der Pin aufbewahrt wurde (Kammergericht Berlin, 24 U 5123 / 99).
Wenn die Versicherungspolice nicht mehr auffindbar ist, reicht für ein Ersatzdokument meist der Anruf beim betreuenden Versicherungskaufmann. Das meint Andreas Reißaus, Regionalsprecher des Verbandes der Versicherungskaufleute. "Kann man sich an den Vermittler nicht erinnern, dann hilft nur die schriftliche Aufforderung an die Gesellschaft."
Die richtige Adresse lasse sich auf zwei Wegen ermitteln: Entweder man fragt schriftlich an, ob beim vermeintlichen Versicherer ein Vertrag mit dem Absender des Briefes besteht. Alternativ, wenn die Zeit nicht gerade drängt, empfiehlt der Versicherungsexperte, einfach die nächste Beitragsrechnung abzuwarten. Dann könne bei der Bank nachgefragt werden, an wen die Zahlungen gegangen sind. Im Einzelfall kann es laut Reißaus vorkommen, dass die Versicherungsgesellschaft eine Gebühr für die Neuausfertigung der Policen erhebt.
Nötig sind die Versicherungsunterlagen in den meisten Fällen nicht: Bei einem Schaden genügt es, den Versicherer ohne das Hersagen irgendwelcher Policen-Nummern zu informieren. Wenn allerdings Klärungsbedarf zum Schutzumfang besteht, ist der Blick in das Kleingedruckte schon hilfreich. Beispielsweise könnte man sich so klar werden, ob Hochwasserschäden überhaupt mitversichert sind.
Wichtig sind die Policen nach der Auskunft von Andreas Reißaus auch für die Rechtswahrung. Die Lebensversicherungspolice könnte ja auch als Sicherheit beim Hypothekengeber, also bei der Bank, liegen. "Wenn die Police beliehen werden soll oder es soll ein neuer Bezugsberechtigter eingesetzt werden, kann ein Ersatzdokument äußerst wichtig sein", betont Reißaus. Es beschleunige den Zahlungsvorgang (Hypothek oder Todesfall- oder Ablaufsumme), weil es bei Vorlage den Versicherer von weiteren Prüfungen der Anspruchsgrundlage entbinde.