Vererben, verkaufen, verschenken Vererben, verkaufen, verschenken: Experten antworten zum Thema Überlassung von Immobilien

Halle/MZ - Der Kauf, Verkauf und die Überlassung von Immobilien sind rechtlich komplizierte Vorgänge und müssen grundsätzlich notariell beurkundet werden. Im Vorfeld des Vertrages gibt es vieles zu beachten, zu hinterfragen und zu regeln. Der Notar kennt alle rechtlichen Probleme, die damit entstehen und bietet Lösungen. Wer sollte Vertragspartner werden? Was ist bei Überlassung zu beachten? Wie kann Nießbrauch geregelt werden? Wann erfolgt die Grundbucheintragung? Ab wann ist man Eigentümer? Bis wann können Pflichtteile auf Immobilien gefordert werden? Besonders unverheiratete Paare sollten sich der rechtlichen Folgen bewusst sein.
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Beim Leserforum geht es Mittwoch (4.9.) von 10 bis 12 Uhr um das Thema „Immobilien - vererben, verkaufen, verschenken“. Auf Fragen antworten die Notare Sylvia Kunzelmann und Robert Schoppmann aus Halle sowie Hans-Henning Hisecke aus Naumburg.