Verbraucherschutz Verbraucherschutz: Vorsicht, Abzocke!
Halle (Saale)/MZ. - Reingefallen! Wer hat sich nicht schon einmal eingestehen müssen, einem Betrüger auf den Leim gegangen zu sein? Manchmal sind die Fettnäpfchen einfach ärgerlich, oft steht aber auch eine Menge Geld auf dem Spiel. Die Berater der Verbraucherzentrale Sachsen-Anhalt können ein Lied davon singen, denn häufig suchen Geprellte ihren Rat.
"Viele Tricks ändern sich", sagt Verbraucherschützerin Gabriele Emmrich, "aber oft steckt die gleiche Methode dahinter". Emmrich denkt an Gewinnspiele, Werbeanrufe mit untergeschobenen Verträgen und Abofallen im Internet. Auch TV-Moderator Peter Escher wird nicht müde, unseriösen Geschäftemachern das Handwerk zu legen und beispielsweise in seinem Buch "Vorsicht Nepp!" Verbraucher vor Abzock-Fallen zu warnen. Die MZ hat mit Hilfe von Emmrich und Escher die gängigsten Maschen von Betrügern zusammengestellt und gibt Verhaltenstipps.
Gewinnversprechen
Tipp: Briefe in den Paierkorb
Die meisten Gewinnversprechen, die Verbrauchern per Post ins Haus flattern, enden in einer sogenannten Kaffeefahrt. Dort werden meist unnütze Waren zu überteuerten Preisen verkauft. Die Lockrufe zu den Verkaufsfahrten werden immer gewiefter. So hatte sich jüngst ein Verwaltungsbüro trügerisch auf den "Verbraucherschutz Ihres Bundeslandes" berufen und versucht, einen seriösen Eindruck zu erwecken. "Dies ist nach Auffassung der Verbraucherzentrale Sachsen-Anhalt ein übles Täuschungsmanöver", sagt Gabriele Emmrich. Solche zweifelhaften Gewinnmitteilungen seien im Papierkorb oder in der blauen Tonne bestens aufgehoben.
Branchen-Einträge
Tipp: Ignorieren
Neben den Gelben Seiten und anderen seriösen Branchenbüchern gibt es eine Reihe von "Nutzlosregistern". Gewiefte Geschäftemacher schreiben kleine Gewerbetreibende, Selbstständige und Verbraucher mit einem Formular an, das den Anschein erweckt, es handele sich um einen kostenfreien Service eines Branchenbuchbetreibers. Aber Achtung: "Natürlich ist der eigentliche Eintrag in die behörden- und kammerunabhängigen Register nicht gebührenfrei", sagt Emmrich. Bei mehrjährigen Laufzeiten gehe es hier immerhin um Summen bis zu 1 000 Euro und mehr. Die Verbraucherzentrale rät Betroffenen, auch scheinbar kostenlose Offerten genau durchzulesen und auf versteckte Kostenhinweise zu prüfen. Im Zweifelsfall sollten solche Angebote ignoriert werden.
Partnervermittlung
Tipp: Selbst Anzeige schalten
Wiederholt sprechen Menschen in den Beratungsstellen der Verbraucherzentrale (VZ) vor, die sich bei der Partnersuche im Internet überrumpelt fühlen. Beispielsweise sollen knapp 100 Euro für die Nutzung des Angebotes einer Online-Single-Plattform gezahlt werden, da sich der kostenlose Testzugang abredegemäß zu einem Abonnement verlängert habe. "Aber diese 'Abrede' scheint den Verbrauchern entgangen zu sein", sagt Simone Meisel von der Verbraucherzentrale Sachsen-Anhalt. Ähnlich gehe es zahlreichen Flirtwilligen, die sich in Mitgliedschaften bei Internet-Kontaktbörsen wiederfinden und nun über längere Zeiträume nicht unerhebliche Beiträge zahlen sollen. Tatsächlich erfährt der Partnersuchende nach Kenntnis der Verbraucherschützer oftmals erst im Kleingedruckten (AGB), welche rechtlichen Wirkungen sein Mausklick entfaltet haben soll. Es kommt zu Abos und Mitgliedschaften mit Laufzeiten und Vergütungen, die aus Flirtlaune ganz schnell Frust werden lassen. Auf der sicheren Seite ist, wer selbst eine Kontaktanzeige in einer Zeitung schaltet oder eine Partnervermittlung vor Ort aufsucht, mit der Bekannte gute Erfahrungen gemacht haben.
VZ-Ratgeber-Buch "Gesucht: Neue Liebe" (9,90 ); mit Tipps zu Vertragsabschluss und Kostenfallen sowie Steckbriefen der wichtigsten seriösen deutschen Online-Partnervermittlungen; Telefonische Bestellung: 0211 / 3 80 95 55
Jobangebote
Tipp: Finger weg bei Vorkasse!
Dubiose Jobanbieter machen Arbeitslosen Hoffnung auf Geldverdienen. Escher zufolge haben schon mehr als 5 000 Opfer bis zu 4 000 Euro für nutzlose Seminare nach dem sogenannten Schneeballsystem bezahlt. Je mehr "Mitmacher" die Teilnehmer gewinnen, umso höher soll deren Verdienst sein. Gabriele Emmrich warnt generell vor Jobangeboten, bei denen Vorkasse gezahlt werden muss und sagt: Finger weg!
Mitleid
Tipp: Gesundes Misstrauen
Der "Enkel"-Trick gehört zu den Maschen, bei denen auf Mitleid gesetzt wird: Ein vermeintlicher Enkel (oder auch Neffe oder Bekannter) ruft bei älteren Leuten an, erzählt von einer Notlage und bittet um Geld. Ähnlich zu überrumpeln versucht werden Menschen von Betrügern, die an der Wohnungstür eine Schwangerschaft, Behinderung oder besondere Bedürftigkeit vortäuschen. Sie betteln um Geld oder preisen minderwertige Waren an. Hier raten die Verbraucherschützer zu gesundem Misstrauen. Wenn um Geldspenden gebeten wird, lässt man sich am besten eine Kontonummer geben. Im Internet oder mit Hilfe der Verbraucherzentrale kann dann der vermeintliche Spendenempfänger in aller Ruhe geprüft werden.
Falsche Handwerker
Tipp: Ausweis zeigen lassen
"Wir kommen vom Energieversorger." Und wenn die Herren zehnmal in Monteurskleidung und mit Werkzeugkoffer anrücken - wer sie nicht bestellt hat oder von der Firma nicht vorinformiert worden ist, sollte stutzig werden und Unbekannte nicht in die Wohnung lassen. Ein Reparatur- oder Kontrollauftrag wird Peter Escher zufolge häufig vorgetäuscht, um Wohnungen auszuspähen oder Diebesgut mitgehen zu lassen. Im Zweifelsfall sollten sich Betroffene Auftrag und Firmenausweis zeigen lassen. Besser noch: Sie lehnen den Besuch ab, lassen sich eine Telefonnummer geben und checken die Angelegenheit bei der vermeintlichen Firma.
Rechnungen
Tipp: Widersprechen
Immer wieder werden die Verbraucherschützer mit dubiosen Inkassoschreiben und ungerechtfertigten Rechnungen konfrontiert. Oft geht es um vermeintliche Forderungen aus einer telefonischen oder per Internet getätigten Anmeldung zu Dienstleistungsverträgen. In ominösen Schreiben werden nach den Erfahrungen von Gabriele Emmrich Drohkulissen von Mahnbescheiden bis Zwangsvollstreckungen durch den Gerichtsvollzieher aufgebaut. Der Rat der Verbraucherzentrale ist eindeutig: Nicht zahlen, wenn keine Anspruchsgrundlage besteht, wenn der Absender keinen Nachweis über die Forderung erbringt. Die Verbraucherzentrale hat gerade mit Gewinnspielbetreibern die Erfahrung gemacht, dass oftmals Verträge untergeschoben werden und keinerlei Nachweis dafür vorliegt, dass es hier zum Abschluss eines kostenpflichtigen Vertrages gekommen ist. Im Zweifelsfall sollte unberechtigten Forderungen vorsorglich widersprochen werden.
Musterschreiben, um vermeintlichen Forderungen zu widersprechen, im Internet: Verbraucherzentrale Sachsen-Anhalt
Rhetorische Tricks
Tipp: Hörer auflegen
Obwohl der unerlaubten Telefonwerbung mittlerweile gesetzliche Grenzen gesetzt sind (der Verbraucher muss zugestimmt haben, angerufen werden zu dürfen), versuchen Geschäftemacher noch immer, Verbraucher zu überrumpeln. Mit rhetorischem Geschick ("Wollten Sie nicht schon immer mal ein Glückspilz sein?") werden die Angerufenen so lange in ein Gespräch verwickelt, bis sie - beispielsweise auf oben genannte Frage - einmal "ja" sagen. Mitunter wird dieses Ja als (unerlaubte) Zustimmung zu einem Gewinnspielvertrag gewertet. Fatal ist, wenn der Angerufene dann auch noch seine Kontonummer preis gibt. Jüngst gab es einen Fall, bei dem ein Lotterieanbieter dem Verbraucher seine Kontonummer sogar vorlas: "Das ist doch Ihre, oder?" Die Erklärung: Vor Jahren war der Angerufene bei dem Lotterieanbieter einen Vertrag eingegangen, hatte ihn aber später gekündigt. Nun besann man sich wieder auf den potenziellen Kunden - und der wurde die unsäglichen Abbuchungen und Anrufe erst los, nachdem er Konto- und Telefonnummer wechselte. Deshalb raten Emmrich und Escher: Sich nie auf unerwünschte Telefonate einlassen, sondern den Hörer einfach auflegen. Neugier und Höflichkeit lösen einen Teufelskreis aus.
Übrigens: Nach vielen Beschwerden über Werbeanrufe für Gewinnspiele hat die Bundesnetzagentur nun die Konsumenten gestärkt: Die Telekom und das Unternehmen telomax dürfen Entgelte für Drittfirmen - es geht um rechtswidrig beworbene Gewinnspiel-Eintragsdienste - nicht mehr über die Telefonrechnung verlangen. Dieses Verbot gilt rückwirkend ab dem 30. März 2010, wie die Bundesnetzagentur in Bonn mitteilte. Wer als Verbraucher von der Telekom bereits derartige Rechnungen für Gewinnspiel-Eintragsdienste erhalten hat, braucht sie laut Netzagentur definitiv nicht zu zahlen.